Corona: Neuer Bund-Länder-Beschluss

Bund und Länder haben jetzt weitere weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefasst.

Bund und Länder haben weitere Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefasst. Foto: Bundesregierung.

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"Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus. Die Zahlen steigen weiter". Dies stellte Bundeskanzlerin Angela Merkel nach dem Gespräch mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder fest. Kontaktbeschränkungen bleiben laut Beschluss von Bund und Ländern bestehen, der Einzelhandel wird bis auf Ausnahmen geschlossen.

Dazu heißt es im Wortlaut:
Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Damit ist klar: Auch Floristen, Gartencenter und Baumärkte müssen ab Mittwoch schließen. Einzig der Weihnachtsbaumverkauf ist dann noch erlaubt.

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