Obst und Gemüse: Keine irreführende Kennzeinung erlaubt

Begriffe wie "Finest" oder "Premium" können irreführend sein und sollen nicht mehr in Zusammenhang mit der Klasse I verwendet werden.

Auslobungen mit Begriffen wie „Finest“ oder „Premium“ in unmittelbarem Zusammenhang mit der Klassenangabe können für den Verbraucher irreführend sein. Bild: GABOT.

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Für die Kennzeichnung von Obst und Gemüse gelten strenge Vorschriften. Verbraucher müssen sich auf die Auszeichnung mit den jeweiligen Klassen und den damit verbundenen Qualitätskriterien verlassen können.

Auf Anfrage Spaniens hat die EU-Kommission mitgeteilt, dass Auslobungen mit Begriffen wie „Finest“ oder „Premium“ in unmittelbarem Zusammenhang mit der Klassenangabe für den Verbraucher irreführend sein können. Bei Angaben wie „Finest“ oder „Premium“ in Zusammenhang mit der Klasse I werde der Anschein erweckt, es handele sich um die höchstmögliche Qualität. Dafür sieht die entsprechende EU-Verordnung (DVO (EU) Nr. 543/2011) jedoch die Klasse Extra vor.

Die genannten Begriffe dürfen jedoch an anderer Stelle auf der Verpackung außerhalb des Kennzeichnungsfeldes verwendet werden. Die Klassenangabe ist grundsätzlich in einer nicht irreführenden Art anzuzeigen, teilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit. (Quelle: www.bzfe.de)

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