- Startseite
- Münsingen-Rietheim: Eröffnung des Obstba...
Münsingen-Rietheim: Eröffnung des Obstbaumlehrpfads
„Streuobstwiesen sind ein charakteristischer Bestandteil der Kulturlandschaft von Baden-Württemberg und nehmen außerdem als Lebensraum für unzählige Tier- und Pflanzenarten eine herausragende Funktion für den Erhalt der Biodiversität ein. Deshalb freue ich mich sehr, heute mit Ihnen gemeinsam den Streuobstlehrpfad eröffnen zu dürfen, der im Rahmen des Flurneuordnungsverfahrens Münsingen-Rietheim erarbeitet wurde“, sagte die Staatssekretärin im Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Friedlinde Gurr-Hirsch MdL, am 13. Mai anlässlich der Eröffnung des neu gestalteten Obstbaumlehrpfades in Münsingen-Rietheim. „Ohne eine regelmäßige Pflege und Nutzung der Streuobstbestände ist eine dauerhafte Erhaltung dieses wichtigen Lebensraumes nicht vorstellbar. Deshalb unterstützt das Land Baden-Württemberg die Bewirtschafter mit diversen Förderprogrammen. 2018 hat die Landesregierung 2,5 Mio. Euro für die Pflege von rund 400.000 Obstbäumen zur Verfügung gestellt“, sagte Gurr-Hirsch.
Neue Obstbaumwiesen oder Obstbaumpflanzungen entlang von neu gebauten Feldwegen dienen als Ausgleichsmaßnahmen in vielen Flurneuordnungsverfahren. So leistet die Flurneuordnung einen wichtigen Beitrag zu Förderung und Erhalt des Streuobstanbaus in Baden-Württemberg. Insbesondere durch die oftmals gegen Ende der Verfahren durchgeführten Obstbaumpflanzaktionen werden vorhandene Streuobstbestände durch Nachpflanzung von standorttypischen Bäumen aufgewertet.
„Die Teilnehmer haben bei der Obstbaumpflanzaktion im Flurneuordnungsverfahren Münsingen-Rietheim 335 Obstbäume neu gepflanzt und dokumentieren damit eindrücklich den hohen Stellenwert der Streuobstbestände“, so Gurr-Hirsch. Der im Flurneuordnungsverfahren erstellte Obstbaumlehrpfad gibt auf 18 Sortentafeln Erläuterungen zu gebietsheimischen Obstbaumsorten und informiert auf weiteren zehn Tafeln über weitere Themen wie Veredlung, Erziehung von Obstgehölzen oder die Funktion einer Streuobstwiese für den Artenschutz. „Halten Sie diesen Lehrpfad in Ehren. Vielleicht findet der ein oder andere Besucher anschließend Gefallen am Streuobstbau und pachtet selbst ein Obstbaumgrundstück, um es zu pflegen und nach der Ernte die Früchte seiner Arbeit zu genießen“, sagte die Staatssekretärin. (MdL)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.