LMA: Notfallzulassung gegen Feuerbrand an Kernobst

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel LMA (Wirkstoff: Aluminiumkaliumsulfat) erlassen.

Notfallzulassung für LMA gegen Feuerbrand an Kernobst. Bild: GABOT.

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Die Notfallzulassung für LMA gilt für die Anwendung gegen Feuerbrand an Kernobst und wurde für den Zeitraum vom 1. April bis zum 29. Juli 2019 erteilt. (QS)

 

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