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BVL: Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel LMA
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Auf Basis von Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Aluminiumkaliumsulfat im Zeitraum vom 22. März bis zum 19. Juli 2023 an Kernobst angewendet werden.
Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Anwendungen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (QS)

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