Invasive Arten: EU-Kommission verklagt Irland

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Irland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen, weil das Land es versäumt hat, Sanktionen für Verstöße gegen die Verordnung über invasive gebietsfremde Arten zu erlassen und mitzuteilen.

EU-Flaggen vor dem Berlaymont-Gebäude, Sitz der Europäischen Kommission. Bild: Amio Cajander.

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Invasive gebietsfremde Arten sind eine der fünf Hauptursachen für den Verlust an biologischer Vielfalt in Europa und weltweit. Es handelt sich um Pflanzen und Tiere, die versehentlich oder absichtlich durch menschliche Eingriffe in eine natürliche Umwelt eingebracht werden, in der sie normalerweise nicht vorkommen. Sie stellen eine große Bedrohung für die in Europa einheimischen Pflanzen und Tiere dar und verursachen der europäischen Wirtschaft einen Schaden von schätzungsweise 12 Mrd. Euro pro Jahr. Die Bekämpfung ihrer Einbringung und Ausbreitung ist ein wichtiger Aspekt im Hinblick auf das Ziel der EU, dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt zu gebieten, wie es im europäischen Grünen Deal und in der Europäischen Biodiversitätsstrategie für 2030 zum Ausdruck kommt.

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, Vorschriften über Sanktionen festzulegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Verordnung zu verhängen sind. Ein Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn invasive gebietsfremde Arten in die EU verbracht, in der EU gehalten oder angebaut oder in die Umwelt freigesetzt werden. Diese Vorschriften waren der Kommission bis zum 2. Januar 2016 mitzuteilen.

Die Kommission hat Irland im Januar 2019 ein Aufforderungsschreiben übermittelt, weil das Land es versäumt hatte, die Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung zu erlassen und mitzuteilen. Aus denselben Gründen wurde im November 2019 eine mit Gründen versehene Stellungnahme abgegeben. Bislang hat Irland die für Verstöße gegen die Verordnung geltenden Sanktionen nicht erlassen und mitgeteilt; daher verklagt die Kommission Irland vor dem Gerichtshof.

Hintergrund

Die Verordnung über invasive gebietsfremde Arten ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten und konzentriert sich auf Arten, die als „von unionsweiter Bedeutung“ angesehen werden. Dazu gehören z. B. Pflanzen wie die Wasserhyazinthe und Tiere wie die Asiatische Hornisse oder der Waschbär, gegen die auf europäischer Ebene vorgegangen werden muss. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die vorsätzliche oder nicht vorsätzliche Einbringung dieser Arten in die EU zu verhindern, ihr Vorkommen zu ermitteln und in einem frühen Stadium der Einbringung sofortige Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen oder, sollte die Art bereits weitverbreitet sein, Maßnahmen zu ihrer Beseitigung, Kontrolle oder zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung zu ergreifen.

In Europas Natur gibt es mindestens 12.000 gebietsfremde Arten, von denen 10-15% invasiv sind. Invasive gebietsfremde Arten können das lokale Aussterben einheimischer Arten verursachen, z. B. durch den Wettbewerb um begrenzte Ressourcen wie Nahrung und Lebensräume, durch die Kreuzung von Arten oder die Ausbreitung von Krankheiten. Sie können die Funktionsweise ganzer Ökosysteme verändern und deren Fähigkeit beeinträchtigen, wertvolle Dienstleistungen wie Bestäubung, Wasserregulierung oder Hochwasserschutz zu erbringen. So macht die Asiatische Hornisse, die 2005 unbeabsichtigt nach Europa eingeschleppt wurde, Jagd auf einheimische Honigbienen, verringert die einheimische Insektenbiodiversität und wirkt sich allgemein auf die Bestäubungsleistungen aus. Invasive gebietsfremde Arten haben häufig erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen, da sie die Erträge aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei verringern. So war beispielsweise die unbeabsichtigt in das Schwarze Meer eingeschleppte Meerwalnuss für einen starken Rückgang bei ganzen 26 kommerziell genutzten Fischbeständen im Schwarzen Meer, einschließlich Sardellen und Makrelen, verantwortlich. Invasive Arten können Infrastrukturen schädigen, den Verkehr behindern oder die Verfügbarkeit von Wasser verringern, indem sie Wasserwege blockieren oder industrielle Wasserleitungen verstopfen. Invasive gebietsfremde Arten können zudem ein großes Problem für die menschliche Gesundheit darstellen, da sie schwerwiegende Allergien und Hautprobleme (wie die durch den Riesen-Bärenklau verursachten Verbrennungen) auslösen und als Vektoren für gefährliche Krankheitserreger und Krankheiten (z. B. bei der Übertragung von Krankheiten auf Tiere und Menschen durch Waschbären) dienen können.

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