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Invasive Arten: Bundestag verabschiedet Gesetz
Mit Beschluss vom 29. Juni 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zu invasiven gebietsfremden Arten verabschiedet. Das Gesetz regelt die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten.
Mit dem Gesetz werden vor allem die Zuständigkeiten in Deutschland festgelegt, da die EU-Verordnung schon die maßgeblichen Regelungen enthält. Laut EU-Verordnung dürfen gelistete invasive Arten - nach einer Übergangszeit - nicht mehr gehandelt, gezüchtet oder vermarktet werden. Die erste Liste enthält 37 Arten, davon 14 Pflanzenarten. Für den Vollzug ist das Bundesamt für Naturschutz zuständig.
Das Gesetz enthält nun eine Verordnungsermächtigung zur Erstellung einer nationalen Liste invasiver Arten. Zudem können mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Verordnungsermächtigung bundeseinheitlich Vorkommensgebiete für gebietsheimische Gehölze und Saatgut festgelegt werden.
Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt, dass mit der getroffenen Festlegung Rechts- und Planungssicherheit hergestellt wird. Damit habe sich die Politik einer schwierigen Entscheidung gestellt und nach gründlicher Abwägung eine Festlegung getroffen, die nunmehr in Deutschland für ein einheitliches Vorgehen sorgt. Dies sei angesichts des intensiven innerdeutschen Handels positiv zu bewerten. (ZVG)
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