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Invasive Arten: EU-Liste verabschiedet
Der ZVG reagiert mit großem Unverständnis auf das Abstimmungsergebnis. Trotz vermehrter Kritik an der zweiten Liste durch verschiedene landwirtschaftliche Organisationen, wurde für die Aufnahme von gärtnerisch bedeutenden Sorten wie Gunnera tinctoria und Pennisetum setaceum in die EU-Liste gestimmt.
Am 19. Juni 2017 stimmte der Ausschuss der EU-Mitgliedstaaten über invasive Arten über ein erstes Update der EU-Liste über unionsweite invasive, gebietsfremde Arten ab. Der Ausschuss votierte für die Aufnahme von weiteren 12 Arten, unter diesen auch die gärtnerisch bedeutsamen Arten Gunnera tinctoria und Pennisetum setaceum.
Der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) sowie weitere Verbände, u.a. der landwirtschaftliche, europäische Dachverband Copa-Cogeca oder der europäische Baumschulverband ENA hatten deutliche Kritik an der Aufnahme dieser Arten geübt.
Der ZVG reagiert auf das Ergebnis mit großem Unverständnis. Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt dazu: „Der Zentralverband Gartenbau ist seit Beginn der Verhandlungen über eine Verordnung zu invasiven, gebietsfremden Arten auf EU-Ebene mit den EU-Institutionen im Gespräch und im Austausch. Wir haben deutlich gemacht, dass eine Listung von Gunnera tinctoria und Pennisetum setaceum jeglicher wissenschaftlicher Grundlage entbehrt. Gunnera tinctoria und Pennisetum setaceum entsprechen nicht den Kriterien wie sie in der Verordnung für invasive Arten mit unionsweiter Bedeutung gelistet sind. Da beide Pflanzenarten im Großteil der jeweiligen Unionsgebiete nicht winterhart sind, kann eine unionsweite Invasion bzw. Verdrängung anderer Arten ausgeschlossen werden. Entsprechend ist auch eine unionsweite Bedeutung nicht erkennbar. “
Die Entscheidung über die Listung von Gunnera tinctoria und Pennisetum setaceum muss laut ZVG zwingend revidiert werden. Beide Sorten sind von hoher wirtschaftlicher Bedeutung für den gärtnerischen Fachhandel. Außerdem ist es dringend erforderlich, die EU-Verordnung zu ändern und die Kriterien für die Listung von Arten schärfer zu fassen. Nationale Probleme müssen national gelöst werden. Die Verordnung muss das Subsidiaritätsprinzip achten. Dies ist derzeit nicht der Fall. (Quelle: ZVG)
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