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Neue Liste: 37 invasive Arten bedrohen Biodiversität
Invasive Tier- und Pflanzenarten können Besitz, Ernte und Lebensgrundlagen bedrohen und müssen an ihrem Eindringen in heimische Lebensräume gehindert werden. Die Europäische Union hat im August 2016 eine erste Liste mit 37 Arten vorgelegt, die die europäische Artenvielfalt bedrohen.
In der „Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung“ stehen zum Beispiel: Persischer Bärenklau, Großblütiges Heusenkraut, durchwachsender Knöterich, oder Kudzu. Bei den Wirbeltieren zum Beispiel Kleiner Mungo, Nutria, Roter Nasenbär und Waschbär. Aber auch Grauhörnchen, oder die Buchstaben-Schmuckschildkröte gehören dazu. Unter den wirbellosen Tieren werden die Chinesische Wollhandkrabbe und die Asiatische Hornisse aufgeführt.
Für alle Arten, die in der Liste stehen, muss nachgewiesen sein, dass diese wahrscheinlich erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Biodiversität und die damit verbundenen Ökosystemleistungen hat. Zusätzlich können nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Wirtschaft vorliegen.
Die Mitgliedsländer sind aufgefordert, gegen eine weitere Verbreitung dieser Arten vorzugehen und zu verhindern, dass diese Arten gehalten, verkauft oder weitertransportiert werden.
Das Bundesamt für Naturschutz hat zu den 37 invasiven Arten Steckbriefe erstellt, die den zuständigen Behörden und Akteuren Hilfestellung beim Erkennen der Arten geben. Dazu gibt es Informationen zum Vorkommen in Deutschland sowie Hinweise zu möglichen Beseitigungs- und Kontrollmaßnahmen. (Quelle: www.aid.de)
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