- Startseite
- Copa-Cogeca: EU-Verordnung nicht angemes...
Copa-Cogeca: EU-Verordnung nicht angemessen geprüft
Die EU-Verordnung zu invasiven gebietsfremden Arten zielt darauf ab, die Artenvielfalt der Natur und Ökosysteme zu schützen sowie die potenziellen Auswirkungen von invasiven gebietsfremden Arten auf die menschliche Gesundheit und die Wirtschaft zu verringern und abzumildern. Sie umfasst drei Aktionsbereiche: Prävention, Früherkennung und sofortige Beseitigung sowie Management. Die Abstimmung im Ausschuss hatte zum Ziel, die Liste der invasiven gebietsfremden Arten zu modifizieren, um einige der Bedenken der EU zu berücksichtigen.
Infolge der Abstimmung werden der EU-Liste der IAS, welche im Juli 2016 verabschiedet worden war, 12 neue Arten hinzugefügt. Von diesen 12 Arten sind 3 von sozioökonomischer Bedeutung für den Gartenbausektor, nämlich Asclepias syriaca (Gewöhnliche Seidenpflanze), Gunnera tinctoria (Mammutblatt) und Pennisetum setaceum (Afrikanisches Lampenputzergras).
Copa-Cogeca-Generalsekretär Pekka Pesonen warnte jedoch: „Wir bedauern die Entscheidung des Ausschusses, diese 3 Arten auf die Liste zu setzen, da wir der Ansicht sind, dass ihr sozioökonomischer Nutzen nicht angemessen geprüft oder berücksichtigt worden ist.“ Der ELO-Generalsekretär sagte: „Wir sind im Allgemeinen der Ansicht, dass die Wissenschaftler, die die Risikobewertung für diese Arten vornehmen, nicht in der Lage sind, den sozioökonomischen Nutzen angemessen zu bewerten. Damit die Risikobewertungen solide und faktenbasiert ausfallen, sollten neben den Umweltexperten auch Wirtschaftsexperten herangezogen werden.
Josep M. Pagès, Generalsekretär des Europäischen Baumschulverbands, fügte hinzu: „Wir appellieren außerdem an die Kommission, zwischen invasiven gebietsfremden Arten und ihren sterilen Sorten zu unterscheiden. Zierpflanzenzüchter haben eine Reihe von Methoden angewandt, um sterile Sorten zu entwickeln, die über geringe oder keine wirksamen Reproduktions- und Verbreitungsmechanismen verfügen und dementsprechend nicht wie in Artikel 3 (2) beschrieben invasiv werden können. Diese Unterscheidung wird bisher in der Verordnung nicht getroffen. Sterile Sorten von Arten, die Risikobewertungen durchlaufen, sollten aus dem Anwendungsbereich der Verordnung ausgeschlossen werden.“
„Des Weiteren sollte sich die Liste vornehmlich auf Arten konzentrieren, die sich in einem frühen Stadium der Invasion befinden, da die Bekämpfung bereits weit verbreiteter Arten in vielen Fällen weder kosteneffizient noch machbar wäre. Außerdem sollten die Mitgliedstaaten nationale Listen nutzen, da viele der vorgeschlagenen Arten de facto nur unter sehr spezifischen klimatischen Bedingungen ein Problem darstellen und in anderen Mitgliedstaaten kein Risiko bergen“, so Bertram Fleischer, Generalsekretär vom Zentralverband Gartenbau, ZVG, abschließend. (cc)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.