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Hartelt: Sonderregelung für Saisonarbeit weiterhin erforderlich
Der am 27. Juni 2025 veröffentlichte Beschluss der Mindestlohnkommission sieht eine Erhöhung des Mindestlohns in zwei Schritten vor: zum Januar kommenden Jahres von derzeit 12,82 Euro pro Stunde auf 13,90 EUR und zum 1. Januar 2027 auf dann 14,60 Euro. Die Mindestlohnkommission bleibt damit hinter der Forderung der SPD, die Lohnuntergrenze auf 15 EUR im Jahr 2026 anzuheben, deutlich zurück. Das sich die Tarifpartner dem politischen Druck nicht gebeugt haben, ist für Hartelt ein wichtiges Signal der Unabhängigkeit des Gremiums.
Trotzdem braucht es für die Saisonarbeit in der Landwirtschaft eine Sonderregelung, da schon heute die Lohnkosten in den handarbeitsintensiven Kulturen zu hoch sind und nicht durch entsprechende Anhebung der Erzeugerpreise ausgeglichen werden können: „Viele Obst- und Gemüsesorten werden nicht mehr rentabel angebaut werden können und die zusätzlichen Kosten schlagen sich direkt auf die Einkommen der Betriebe nieder. Wir werden eine Verlagerung von Produktion ins Ausland und Betriebsschließungen erleben.“ Der BWV-Präsident nimmt deswegen den neuen Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beim Wort, der auf dem Deutschen Bauerntag die Prüfung aller Möglichkeiten hierfür zugesagt hat.
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