BdF: Kritisiert Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz

Der Bund deutscher Friedhofsgärtner (BdF) hält an seiner Kritik am Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz fest.

Zukünftig ist es in Rheinland-Pfalz möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Bild: GABOT.

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Trotz aller Bemühungen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz-Saar, der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Rheinland -Pfalz sowie des BdF konnte die Änderung des Bestattungsgesetzes nicht verhindert werden. Am 11. September 2025 wurde im Landtag die neue Regelung beschlossen und löst das 42 Jahre alte Bestattungsgesetz ab. Liberal und modern soll es sein – dabei wurde allerdings die Sorgen der Gewerke auf dem Friedhof, allen voran der Friedhofsgärtner, nicht berücksichtigt.

Zukünftig ist es in Rheinland-Pfalz möglich, die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause zu nehmen. Über die weitere Aufbewahrung wurde nicht nachgedacht. Ebenfalls kann im eigenen Garten Asche verstreut und auch Gedenkstücke aus der Asche angefertigt werden. In Rhein, Saar, Mosel und Lahn kann eine Flussbestattung möglich sein. All das ist mit Hürden verbunden und erfordert einen kommunalen und bürokratischen Aufwand, der noch nicht abzusehen ist. (ZVG/BdF)

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