Floraholland: Update zu Nicht- und Frühversteigerungstage 2023

Royal FloraHolland Anpassungen an Früh- und Nichtversteigerungstagen vorgenommen.

Grundsätzlich gilt, dass es wie in den Vorjahren für die Lieferanten und Kunden an Tagen ohne Versteigerung gute Logistikdienstleistungen (insbesondere Abwicklung Direkthandel und Logistikmittel) gibt. Bild: RFH.

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Royal FloraHolland hat rund um die Feiertage 2023 wie zum Beispiel Königstag, Himmelfahrt und Pfingsten die Zeiten für die Anlieferung an ihren Standorten angepasst. Obendrein finden in diesem Zeitraum an diversen Tagen keine Versteigerungen statt oder sie beginnen eine Stunde früher. Im November haben sie bereits die Nicht-Versteigerungstage und die Frühversteigerungstage mit Reservierungen mitgeteilt. Es hat sich etwas geändert: Zwei Frühversteigerungstage (11. April und 22. Mai) wurden abgesagt.

Nachfolgend finden Sie eine vollständige Übersicht über die Frühversteigerungstage und Nicht-Versteigerungstage im Jahr 2023 für unsere Exportstandorte.

Frühversteigerungstage

Für 2023 wurden vier Tage festgelegt, an denen die Versteigerungen früher beginnen (Schnittblumen und Pflanzen). Das bedeutet, dass die Versteigerung von Schnittblumen und Pflanzen an den Frühversteigerungstagen an den Exportstandorten eine Stunde früher beginnt.

Das betrifft 2023 folgende Tage:

  • Montag, 24. April (Geschäftiger Montag in der Woche des Königstags (kein Versteigerungstag)).
  • Montag, 8. Mai (Geschäftiger Montag vor dem niederländischen Muttertag)
  • Montag, 15. Mai (Geschäftiger Montag in der Woche des Himmelfahrtstags (kein Versteigerungstag))
  • Dienstag, 30. Mai (Dienstag nach Pfingsten)

Die Frühversteigerungstage Dienstag, 11. April (Tag nach Ostern) und Montag, 22. Mai fallen aus.

Es wird erwartet, dass sich die Anspannung auf dem Arbeitsmarkt fortsetzen wird und dass die Zeit um die Feiertage traditionell immer noch einen Höhepunkt des Arbeitsangebots darstellt. Wenn die Umstände es erfordern, können im Jahr 2023 bis zu zwei zusätzliche Frühversteigerungstage angekündigt werden. RFH wird dies mindestens vier Wochen im Voraus mitteilen.

Nichtversteigerungstage

Für 2023 wurden die folgenden sechs Tage festgelegt, an denen keine Versteigerungen stattfinden.

  • Ostermontag fällt auf Montag, den 10. April, nach dem englischen Muttertag (19. März).
  • Der Königstag fällt auf Donnerstag, den 27. April. Am Königstag wird keine Versteigerung durchgeführt. Diverse Kundengespräche haben gezeigt, dass die Meinungen diesbezüglich geteilt sind. Letztendlich bedeutet es für die Branche (Käufer und RFH) eine zu große Kostensteigerung, weswegen entschieden wurde, auf die Versteigerung zu verzichten.
  • Himmelfahrt (Donnerstag, 18. Mai) liegt hinter dem niederländischen Muttertag (Sonntag, 14. Mai) und zwei Wochen vor dem französischen Muttertag (Sonntag, 4. Juni), wodurch keine Notwendigkeit besteht, an diesem Tag Versteigerungen durchzuführen.
  • Pfingstmontag (Montag, 29. Mai) liegt dieses Jahr kurz vor dem französischen Muttertag (4. Juni). Am Pfingstmontag wird keine Versteigerung durchgeführt und am Dienstag, den 30. Mai, früher zu beginnen.
  • Der erste und zweite Weihnachtstag fallen 2023 auf Montag, den 25., und Dienstag, den 26. Dezember. An beiden Tagen finden keine Versteigerungen statt. Im Anbetracht des erwarteten Volumens besteht kein Anlass dazu, am Mittwoch, den 27. Dezember, die Versteigerungen früher beginnen zu lassen.
  • Neujahr, 1. Januar 2024 fällt auf einen Montag und ist ein Nichtversteigerungstag.

Grundsätzlich gilt, dass es wie in den Vorjahren für die Lieferanten und Kunden an Tagen ohne Versteigerung gute Logistikdienstleistungen (insbesondere Abwicklung Direkthandel und Logistikmittel) gibt. RFH würde gerne erfahren, welche weiteren Wünsche Gärtner, Kunden und Fuhrunternehmer für diese Tage haben, sodass sie angemessen darauf eingehen können. (RFH)

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