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FloraHolland: Schafft kollektive Mindestpreise ab
Um den Erzeugern mehr Kontrolle über ihren Preis zu geben, wird der individuelle Mindestpreis zum neuen Standard. Die Erzeuger legen selbst einen individuellen Mindestpreis pro Partie fest. Sie legen also den niedrigsten Preis fest, den sie für ihre Blumen und/oder Pflanzen noch akzeptieren. Fällt der Preis an der Versteigerunhsuhr unter diesen individuellen Mindestpreis, läuft das Produkt durch. Wenn ab dem 1. Januar 2024 kein Mindestpreis eingegeben wird, wird er automatisch auf 0,01 Euro festgesetzt.
Pilotprojekt gestartet
Am 1. Juli hat Royal FLoraHolland ein Pilotprojekt für Topforchideen gestartet; ab 1. August wird auch ein Projekt der Produktgruppe Nelken starten. In dieser Pilotphase können die Erzeuger erfahren, was die Festlegung eines individuellen Mindestpreises bedeutet. Das Ziel ist es, voneinander und miteinander zu lernen. Die Versteigerer können bei Bedarf Unterstützung anbieten.
Einführung von individuellen Mindestpreisen in diesem Herbst
Bei Royal FloraHolland weiß man, dass die Versteigerungsuhr für viele Mitglieder ein unverzichtbares Instrument der Preisgestaltung ist. Deshalb wird mit einem Pilotprojekt klein angefangen. In der Einführungsphase in diesem Herbst werden dann alle Erzeuger schrittweise und pro Produktgruppe an diese neue Arbeitsweise herangeführt. Auf diese Weise ist am Ende des Jahres Raum für individuelle Folgemaßnahmen, und alle werden für die Umstellung am 1. Januar 2024 bereit sein.

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