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Veiling Rhein–Maas: Testphase Anlieferer-Mindestpreis gestartet
Ab Kalenderwoche 10 startet die Testphase für den Anliefer-Mindestpreis bei der Veiling Rhein-Maas. Anlieferer erhalten die Möglichkeit, selbst einen Mindestpreis für ihr Produkt in den Lieferscheindaten anzugeben. Sollte diese Möglichkeit genutzt werden, wird für die Kunden auf der Versteigerungstribüne der Mindestpreis des Anlieferers während des Aussetzens der Versteigerungsuhr im Feld "Kartennummer" dargestellt. Wenn ein Kauf stattfindet, entfällt dieser Preis und es erscheint stattdessen wie gewohnt die Kartennummer.
Die Fernkaufkunden erkennen diese Situation durch einen blauen Punkt im Uhrenkranz, der auch während des Aussetzens der Versteigerungsuhr erscheint. Eine zusätzliche Darstellung zum Beispiel im Feld "Kartennummer" ist beim Fernkauf daher nicht notwendig.
Die Rahmenbedingungen für den Anlieferer-Mindestpreis sind:
- Die Teilnahme ist für den Anlieferer freiwillig.
- Der Anlieferer kann mit den Lieferscheindaten über EAB den Mindestpreis mitsenden.
- Sollte er sich entschließen, keinen Mindestpreis mit den EAB-Daten mitzusenden, gelten die derzeit üblichen Standards (Mindestpreise der Veiling Rhein-Maas).
- Dies bedeutet auch, dass der Anlieferer-Mindestpreis immer höher ist, als der derzeitige Standard-Mindestpreis für das jeweilige Produkt. Ein Anlieferer-Mindestpreis, der unter dem Standard-Mindestpreis liegt, ist nicht möglich.
- Der Anlieferer entscheidet selbst über die Höhe des eingestellten Mindestpreises. Dies ist dann der individuelle Mindestpreis für eine Partie. Der Mindestpreis ist je Partie einstellbar.
- Erfolgt zum vorgegebenen Anliefer-Mindestpreis kein Gebot, wird gemäß der Versteigerungsordnung verfahren.
- Die Verantwortung für das korrekte Eintragen der Mindestpreise obliegt allein dem Anlieferer.
Nach erfolgreichem Abschluss der Testphase ist vorgesehen, dies den Anlieferern bei allen Produkten zu ermöglichen. (VRM)

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