FloraHolland: Neue Bedingungen für die Nutzung von Stapelwagen

Für die Dienstleistungen von Royal FloraHolland gelten das niederländische Recht und die Versteigerungsordnung. Daneben können noch weitere Bestimmungen gelten.

Neue Bedingungen für die Nutzung von Stapelwagen und Verpackungen ab 30. September 2024. Bild: GABOT.

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Für die Nutzer von Stapelwagen gelten zum Beispiel die „Allgemeine Bedingungen für Stapelwagen“ und für die Nutzer von Verpackungen die „Allgemeine Bedingungen für die Behälter Ergänzende“ und die „Ergänzenden Bedingungen für Verpackung bei Subturns“. Mit Wirkung ab Montag, 30. September 2024 ersetzt Royal FloraHolland diese Bedingungen durch eine aktualisierte Version der „Bedingungen für die Nutzung von Stapelwagen“ bzw. „Bedingungen für die Nutzung von Verpackungen“.

Die derzeit geltenden Geschäftsbedingungen wurden in einigen Punkten geändert, präzisiert, ergänzt oder verschärft, um die Bestimmungen sowohl für den Nutzer als auch für Royal FloraHolland klarer zu fassen. So passen die Bedingungen besser zu der aktuellen Situation und den aktuellen Betriebsabläufen.

In den Bedingungen für die Nutzung von Stapelwagen wurde das Verfahren für die interne Nachtmiete (Artikel 12) neu gefasst, sodass es besser zur aktuellen Praxis passt. Die Bedingungen, die für die Nutzung von Schlossplatten gelten, sind ein fester Bestandteil der Bedingungen für die Nutzung von Stapelwagen.

Die aktualisierten Bedingungen für die Nutzung von Verpackungen sind durch das Zusammenfügen der Ergänzenden Geschäftsbedingungen für Verpackungen und der Geschäftsbedingungen für Subturns entstanden.

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