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Faire Lieferbeziehungen: Jetzt Erfahrungen aus der Praxis einbringen
Das Gesetz wurde im Herbst 2024 reformiert. Ziel war es, den Schutz wirtschaftlich schwächerer Lieferanten dauerhaft zu sichern und zugleich übermäßig starre Verbote flexibler auszugestalten. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, die Wirksamkeit der Änderungen nach drei Jahren zu überprüfen.
Nun ist die Erfahrung der Praxis gefragt: Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) ruft Unternehmen entlang der gesamten Agrar- und Lebensmittelkette dazu auf, sich an der Evaluierung des Gesetzes zu beteiligen. Für eine aussagekräftige Bewertung kommt es entscheidend auf Erkenntnisse aus erster Hand an. Deshalb sind alle Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft – von den Erzeugerinnen und Erzeugern über Verarbeiter und Lieferanten bis hin zum Handel – eingeladen, ihre Erfahrungen in den Evaluierungsprozess einzubringen.
Das BMLEH führt die Befragung gemeinsam mit dem Statistischen Bundesamt und unter Beteiligung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) durch. Die Teilnahme ist bis zum 15. Oktober 2026 möglich und erfolgt anonym. Rückschlüsse auf die Identität der Teilnehmenden sind anhand der Antworten nicht möglich.

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