Einzelhandel: Weitere Stabilisierung der Tarifbindung

Die Tarifbindung im Einzelhandel stabilisiert sich weiter. Das geht aus einer aktuellen, jährlich erscheinenden Veröffentlichung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor. Demnach lag die Anzahl der Einzelhandelsbeschäftigten bei einem tarifgebundenen Arbeitgeber mit Branchen- oder Haustarifvertrag im Jahr 2021 bei 28%.

Der Dialog der Politik mit den Sozialpartnern zur Stärkung der Tarifbindung ist aus Sicht des HDE wichtig und zielführend.

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Nachdem im vergangenen Jahr sogar ein leichter Zuwachs bei der Tarifbindung in der Branche um 1% zu verzeichnen war, stabilisiert sich der Branchenwert im Zweijahresvergleich bei 28%. „Branchenübergreifend war die Tarifbindung über viele Jahre immer etwas rückläufig. Daher ist diese Stabilisierung im Einzelhandel bemerkenswert. Zu bedenken ist schließlich auch, wie angespannt die finanzielle Lage für große Teile der Branche in den vergangenen beiden Jahren pandemiebedingt war und weiterhin ist“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer Arbeit und Soziales. Umso erfreulicher sei es, dass die IAB-Daten das ansteigende Interesse der Unternehmen vor allem auch an den Branchentarifverträgen belegten. Dennoch ist der im aktuellen Koalitionsvertrag angekündigte Dialog der Politik mit den Sozialpartnern zur Stärkung der Tarifbindung aus Sicht des HDE wichtig und zielführend.

Der Verband stehe bereit, sich in den Dialog einzubringen. „Als Arbeitgeber haben wir bereits in der Vergangenheit konstruktive Vorschläge unterbreitet, wie sich die Tarifbindung wieder effektiv steigern lässt, ohne dabei aber die Tarifautonomie zu beschädigen“, betont Haarke. So benötigten die Tarifpartner zunächst wieder mehr Handlungsspielraum, um im vollen Umfang gestalterisch tätig werden zu können. Dies setze zum einen voraus, dass nicht immer mehr traditionelle Gestaltungsfelder der Tarifpolitik durch den Gesetzgeber abschließend geregelt würden. Zum anderen müsse den Tarifvertragsparteien noch häufiger als bisher durch zusätzliche Öffnungsklauseln die Möglichkeit eingeräumt werden, in Tarifverträgen vom gesetzlichen Status quo abzuweichen. „Die Tarifpartner könnten dann praxisnahe und zeitgemäße Tarifverträge vereinbaren, die den Unternehmen einen echten Mehrwert bieten. In der Folge würde die Attraktivität von Tarifverträgen insbesondere im Mittelstand wieder deutlich ansteigen“, so Haarke weiter. Branchenübergreifend waren in Deutschland 2021 noch immer 52% der Arbeitnehmer in einem tarifgebundenen Unternehmen beschäftigt. Dies entspricht für 2021 gesamtwirtschaftlich im Vorjahresvergleich sogar einem leichten Zuwachs von 1% (2020: 51%). (PdH)

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