HDE: Teillösung im Tarifkonflikt

Nachdem auch in den jüngsten Tarifrunden für den Einzelhandel weiterhin keine Einigung mit der Gewerkschaft Ver.di erzielt werden konnte, gibt der Handelsverband Deutschland (HDE) gemeinsam mit den HDE-Landesverbänden den gut durch die Pandemie gekommenen Unternehmen nun einen Orientierungsrahmen für freiwillige Entgelterhöhungen auch ohne Tarifabschluss an die Hand.

Der Handelsverband Deutschland hat eine Teillösung im Tarifkonflikt vorgestellt.

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Dieser Schritt war notwendig geworden, weil sich die Gewerkschaft in den bisher bundesweit mehr als 25 Verhandlungsrunden vehement der dringend erforderlichen Differenzierung im Tarifabschluss verweigert. „Die Tarifrunde 2021 im Einzelhandel steckt in einem Dilemma. Während ein Teil der Handelsunternehmen gut durch die Pandemie gekommen ist, hat ein anderer Teil massiv unter monatelangem Lockdown und Geschäftsbeschränkungen gelitten. Während Erstere eine kurzfristig umsetzbare Tariferhöhung tragen können, müssen Letztere vor Kostenbelastungen - insbesondere in 2021 - geschützt werden“, so Steven Haarke, HDE-Geschäftsführer für Arbeit und Soziales. Die Gewerkschaft müsse einsehen, dass vor allem der nicht systemrelevante Nonfood-Handel bis heute stark unter der Corona-Krise leide. Das zeigen auch aktuelle HDE-Umfragen, nach denen die Nonfood-Händler und vor allem die stationären Textilhändler um ihre wirtschaftliche Existenz bangen müssen.

„Die Branche ist zweigespalten. Es ist sehr bedauerlich, dass Ver.di offenkundig nach wie vor nicht zu einem Abschluss mit entsprechender Differenzierung bereit ist. Dabei geht es hier auch um die Sicherung zahlreicher Arbeitsplätze in den vielen Nonfood-Handelsunternehmen. Man sollte doch meinen, dass dies ein Kernanliegen der Gewerkschaft sein müsste“, so Haarke weiter. Am Ende einer möglicherweise verlängerten Laufzeit fielen ohnehin alle dauerhaften Entgeltkomponenten des Abschlusses für alle Händler gleich aus. So würde sich lediglich bei den Effekten des jeweiligen Tarifjahres eine zeitlich befristete Differenzierung ergeben. Es geht also um eine kurzfristige Entlastung, die keine dauerhaften Folgen für die Entlohnung in der Branche hätte.

„Angesichts der mangelnden Verhandlungsbereitschaft der Gewerkschaft wollen die Unternehmen, die gut durch die schwierige Corona-Zeit gekommen sind, ihre Beschäftigten nicht noch länger auf eine unabsehbare Tarifeinigung warten lassen. Deshalb haben wir uns im tarifpolitischen Ausschuss des HDE als zuständigem Gremium dazu entschlossen, einen Ausweg zu organisieren“, so Haarke. So gibt es für diese Handelsunternehmen nun einen freiwilligen Orientierungsrahmen, der Folgendes vorsieht:

1. Nach zwei Nullmonaten nach Ende der Laufzeit der Entgelttarifverträge im jeweiligen Tarifgebiet Erhöhung der bisherigen tariflichen monatlichen Grundvergütung um 2%  (in NRW bspw. rückwirkend zum 01.07.2021, in Ba-Wü bspw. rückwirkend zum 01.06.2021). Auch die tariflichen Auszubildendenvergütungen sollen von diesen Unternehmen zum Beginn des jeweiligen tariflichen Ausbildungsjahres 2021 im Tarifgebiet freiwillig um 2% angehoben werden (in NRW bspw. zum 01.09.2021 und in Ba-Wü bspw. zum 01.08.2021). Diese freiwilligen Leistungen sind auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbar. Soweit übertarifliche Entgeltbestandteile gewährt werden, können diese auf die freiwilligen Leistungen angerechnet werden.

2. Zusätzlich zu Ziffer 1 besteht die Option, dass Beschäftigten zu einem von den Unternehmen frei zu wählenden Stichtag - möglichst bis Ende des 3. Quartals 2021 - eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro brutto (Vollzeit) gezahlt werden kann. Die Unternehmen können die Einmalzahlung zum Beispiel bezüglich der anteiligen Berücksichtigung von Teilzeitkräften im Rahmen der rechtlichen Vorgaben individuell ausgestalten. Den Auszubildenden gewähren diese Unternehmen ebenfalls zu diesem Stichtag oder zum Start des tariflichen Ausbildungsjahres 2021 (in NRW bspw. zum 01.09.2021, in Ba-Wü bspw. zum 01.08.2021) zusätzlich eine nicht tabellenwirksame Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro brutto. Diese Einmalzahlungen können vorbehaltlich einer vom Unternehmen durchgeführten steuerrechtlichen Prüfung als steuerlich begünstigte Corona-Beihilfe gezahlt werden. Sofern diese Zahlung nicht als Corona-Beihilfe gezahlt wird, kann sie auch als eine zusätzliche freiwillige und auf einen späteren Tarifabschluss anrechenbare Leistung ausgestaltet werden.

Haarke: „Namhafte Handelsunternehmen wie etwa IKEA mit seinen tarifgebundenen Einrichtungshäusern, die OTTO Group mit ihren an den Einzelhandelstarifvertrag gebundenen Unternehmen wie z.B. OTTO, Baur und Witt, die REWE Group mit ihrem tarifgebundenen Einzelhandelsgeschäft bei PENNY und REWE Markt GmbH sowie mehrere Regionalgesellschaften des EDEKA Verbundes mit ihren tarifgebundenen Einzelhandelsgeschäften haben bereits verbindlich erklärt, diesen Orientierungsrahmen umsetzen zu wollen.“ Im Laufe des Sommers solle dann in der nötigen Sachlichkeit und Ruhe über einen differenzierten Tarifabschluss für die gesamte Branche verhandelt werden. „Unser Ziel bleibt eine tarifliche Lösung innerhalb des Branchentarifvertrags“, so Haarke. (PdH)

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