BVL: Notfallzulassung für ABC V14 gegen Apfelwickler

Auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 hat das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel ABC-V14 (Wirkstoff: Cydia pomonela Granuovirus Isolat V14) erteilt.

Das Pflanzenschutzmittel ABC-V14 darf gegen den Apfelwickler eingesetzt werden. Bild: GABOT.

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Über die bestehende Zulassung hinaus darf das Insektizid ABC-V14 bei ökologisch wirtschaftenden Betrieben mit nachgewiesenen Resistenzproblemen zur Bekämpfung des Apfelwicklers (Cydia pomonella) in Kernobst zum Einsatz gebracht werden. Die Notfallzulassung für ABC-V14 ist für den Zeitraum vom 10. Mai bis zum 6. September 2021 gültig.

Eine detaillierte Übersicht aller aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL. (BVL)

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