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BVL: Notfallzulassung für FORCE EVO
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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektizid mit dem Wirkstoff Tefluthrin über die bestehende Zulassung hinaus zur Bekämpfung von Schnellkäferlarven (Drahtwurm) im Kartoffelanbau eingesetzt werden. Die vom BVL erteilte Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Mai 2022. (BVL)
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