- Startseite
- BOG: 133. Sitzung im Zeichen von Corona
BOG: 133. Sitzung im Zeichen von Corona
Die Agenda der 133. BOG-Sitzung beinhaltete aktuellste politische Themen: Die derzeitige Marktlage von Obst und Gemüse im Zeichen von Corona, die Akquise und Unterbringung von Saisonarbeitskräften, die QS-Revisionen für das Jahr 2021, die Beschlüsse zur GAP und das viel diskutierte Insektenschutzgesetz der Bundesregierung.
Zu den diesjährigen Referenten gehörten neben Dr. Hans-Christoph Behr von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI), Wilfried Kamphausen von der QS Qualität und Sicherheit GmbH (QS) und Nicole Spieß vom Deutschen Bauernverband e.V. (DBV) auch wieder Referenten aus den Bundesministerien. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) war vertreten durch Dr. Marion Lehmann und für das Bundesministe-rium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) war Dr. Josef Tumbrinck zu Gast.
„Corona-Uplift“ - Marktlage Obst und Gemüse:
Dr. Hans-Christoph Behr ging während seines Vortrages „Marktlage Obst und Gemüse – Besser als befürchtet?“ zunächst auf die sich nur langsam erholende Gastronomie ein, welche besonders unter dem Umstand leidet, dass die deutsche Bevölkerung wieder vermehrt zu Hause kocht und somit der Außer-Haus-Verzehr sinkt. Daraufhin folgte eine Analyse der Einkaufsmengen von Frischeprodukten in Deutschland: Die Einkaufsmengen von Frischgemüse sind im Vergleich zum Vorjahr um 14,6% gestiegen, die Einkaufsmengen von Frischobst um 3,9%. Besonders das Fruchtgemüse erfuhr laut Behr einen „Corona-Uplift“. Dieser Uplift konnte vor allem für die Kulturen Kopfkohl und Wurzelgemüse festgestellt werden, jedoch nicht für Fresh-Cut Produkte und nur in geringen Maßen für Blattgemüse. Laut Dr. Behr sind die Obst- und Gemüsebetriebe bisher vergleichsweise gut durch die Pandemie gekommen.
Saisonarbeitskräfte:
Frau Spieß, Leiterin des Referates Sozialpolitik des Deutschen Bauernverbandes e.V. referierte zum Thema Saisonarbeitskräfte. Unter anderem ging Sie auf die Einreise, Corona-Test und Quarantänereglungen, kurzfristige Beschäftigung und die Verfügbarkeit von Saisonarbeitskräften ein.
Für die Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten gilt weiterhin die Testpflicht, zudem gelten in einigen Bundesländern diesbezüglich zusätzliche Sonderregelungen. Die Quarantänebestimmungen unterscheiden sich weiterhin je nach Bundesland, hier könnte die neue Musterverordnung Quarantäne (MVQ) vom 14. Oktober 2020 zu einer Vereinheitlichung führen. Die Verordnung solle bis zum 08. November von den Bundesländern umgesetzt werden, jedoch können landespezifische Regelungen bestehen bleiben.
Des weiteren erläuterte Frau Spieß, dass nach eingehenden Gesprächen mit politischen Vertretern vorstellbar ist, die 115-Tage-Regelung zu Beginn des nächsten Jahres zu verlängern. Grund hierfür sei die dann wieder ansteigende Anzahl von Saisonarbeitskräften und die Möglichkeit, das Risiko der Einschleppung von SARS-CoV2 durch geringen Wechsel in den Betrieben zu minimieren.
QS-Revisionen 2021:
Wilfried Kamphausen von QS Obst, Gemüse und Kartoffel berichtete in seinem Vortrag über die Verringerung der Anzahl an K.O.-Anforderungen und Anpassungen der Leitfäden QS-GAP und QS Erzeugung. Im Jahr 2021 soll zudem das Pilotprojekt „Cross-Checks“ starten, welches die Zuverlässigkeit der Warenidentität im QS-System anhand von stichprobenartig überprüften Lieferscheinen bestätigen soll.
Insektenschutzgesetz:
Jens Stechmann berichtet zunächst über die Diskussion um den Insektenschutz, hier sei eine faktenbasierte Betrachtung notwendig, keine ideologische Diskussion.
Stechmann betont, dass Insekten für die Landwirtschaft sehr wichtig sind, insbesondere für den Obstbau, da sie hier notwendige Bestäubungsarbeit leisten könnten.
Herr Dr. Tumbrinck bezog sich zunächst auf die GAP, das Insektenschutzgesetz und die Biodiversitätsstrategie. Bereits frühzeitig betonte er, dass man kurz vor der Bundestagswahl stehe, was erfahrungsgemäß aufgrund des anstehenden demokratischen Wettbewerbs einen gewissen Zeitdruck für die Verabschiedung von Neuerungen verursacht. Besonders das Insektenschutzgesetz, welches formal eine Änderung von Bundesnaturschutzgesetz und Wasserhaushaltsgesetz darstellt, wird von seiner Behörde tatkräftig vorangetrieben. Natürlich sei man laut Dr. Tumbrinck bereit, gemeinsame Lösungen mit der Landwirtschaft zu finden, jedoch stehe der Schutz von Insekten an oberster Stelle.
In der anschließenden Diskussion wurden die Folgen des Insektenschutzgesetzes für die Obst- und Gemüsebauern thematisiert. Insbesondere das anstehende Verbot der Nutzung von Pflanzenschutzmitteln in FFH- und Vogelschutzgebieten sei ein gravierender Einschnitt für viele Betriebe, laut Stechmann. Es wurde daraufhin gewiesen, dass ein solches Gesetz den Strukturwandel fördert und kleinbäuerliche Strukturen verloren gehen. Dies konnte Herr Dr. Tumbrinck nur bestätigen.
Vorsitzender Stechmann betonte mehrfach, dass das Erarbeiten von tragbaren Lösungen für das Fortbestehen des Obst- und Gemüsebaus unabdingbar sei. Hierzu sei der fortlaufende Dialog mit Herrn Tumbrinck und dem BMU nötig. Man verständigte sich darauf, weiterhin in Kontakt zu bleiben. Nachdem Dr. Marion Lehmann vom BMEL noch kurz über die Umsetzung der GAP unterrichtet hatte, wurde die Teilnehmenden von Herrn Stechmann verabschiedet. (Quelle: BOG)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.