BMEL: Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat kürzlich 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat kürzlich 18 Pflanzenschutzmittel befristet zugelassen. Bild: GABOT.

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Derzeit kursieren darüber in der Öffentlichkeit viele Falschbehauptungen. Zu Ihrer Information hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) die wichtigsten Punkte zusammengefasst und geprüft.

Zur Aussage „Agrarministerin Klöckner hat 18 neue Ackergifte zugelassen, die unsere Bienen töten.“

Das ist falsch, denn...

  • 1. das BVL ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständig, nicht Julia Klöckner als Bundeslandwirtschaftsministerin. Das BVL hat für 18 Pflanzenschutzmittel eine befristete Zulassung bis zum 31. Dezember 2019 erteilt – davon für eines, das den Wirkstoff Glyphosat enthält und für das eigentlich sogar bis 15. Dezember 2023 eine Zulassung möglich gewesen wäre.
  • 2. das BVL hat die sofort wirksamen Anwendungsbestimmungen, die das Umweltbundesamt (UBA) angeregt hat, in die befristete Zulassung aufgenommen.
  • 3. für alle 18 zugelassenen Pflanzenschutzmittel haben das Julius-Kühn-Institut (JKI) und das UBA die Wirkung auf Bestäuber geprüft. Werden die Pflanzenschutzmittel sachgerecht angewendet, sollte es keine unvertretbaren Auswirkungen auf Bienen geben.

Zur Aussage „Das Veto von Umweltministerin Schulze wurde übergangen – ein klarer Rechtsbruch!“

Das ist falsch, denn...

  • 1. das UBA, das zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums (BMU) gehört, ist nicht gegen die Zulassung der Pflanzenschutzmittel, sondern hat diese einvernehmlich erteilt, d.h. es hat zugestimmt. Es gibt hier keinen Rechtsbruch.
  • 2. unterschiedliche Auffassung gibt es jedoch für die Zeit ab 1. Januar 2020: Das UBA möchte hier eine faktische Flächenstilllegung von 10% der Betriebsfläche, wenn die genannten Pflanzenschutzmittel angewendet werden. Diese Auflage ist allerdings rechtswidrig.

Zur Aussage: „Über hundert weitere Pestizide stehen schon auf der Warteliste. Damit die nicht auch noch durchgewinkt werden, müssen wir jetzt schnell sein.“

Das ist falsch, denn...

  • 1. kein Pflanzenschutzmittel wird „durchgewinkt“, sondern gemäß den Vorschriften der EU gründlich geprüft und nur dann zugelassen, wenn es die strengen gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
  • 2. die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt durch das gesetzlich zuständige BVL nach gründlicher Risikobewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), das Julius-Kühn-Institut und das UBA, und nicht durch das BMEL.

Hintergrundinformationen zur Minderungsstrategie Glyphosat

  • 1. Unter den 18 zugelassenen Pflanzenschutzmitteln befindet sich auch eines mit dem Wirkstoff Glyphosat. Entsprechend des Koalitionsvertrags hat Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bereits im April 2018 ein Eckpunktepapier zu einer Minderungsstrategie von Glyphosat vorgelegt. Dieses beinhaltet u.a. Verbot von Glyphosat für nichtberufliche Anwender, Verbot der Anwendung auf Flächen wie Parks und Sportstätten, in Naturschutzgebieten und in der Nähe von Gewässern, Einschränkung der Anwendung auf landwirtschaftlichen Flächen, Verstärkung der Forschung an Alternativen.
  • 2. Seitdem hat das BMEL intensive Gespräche mit dem BMU angestoßen und geführt, um zügig zu einem Ergebnis zu kommen. Das BMEL fördert außerdem die Forschung nach Alternativen. (BMEL)

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