BMEL: Besserer Grundwasserschutz vor Nitrateinträgen

Deutsche Bundesministerinnen legen von Brüssel geforderte Vorschläge zur Verschärfung der Düngeregeln vor.

Die bisherigen Regeln zum Gewässerschutz gehen dem Europäischen Gerichtshof nicht weit genug. Aus diesem Grund mussten die Ministerien nachbessern. Bild: GABOT.

Anzeige

Zum besseren Schutz des Grundwassers vor dem Eintrag des Pflanzennährstoffs Nitrat haben die Bundesministerinnen Julia Klöckner und Svenja Schulze nach intensiver Diskussion mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten wirksame Vorschläge an die Europäische Kommission gesandt.

Zur Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie hat die Europäische Kommission erhebliche Nachbesserungen an der Novelle der Düngeverordnung aus dem Jahr 2017 gefordert.

Das neu aufgestellte, deutschlandweit repräsentative Grundwassermessnetz in landwirtschaftlich genutzten Gebieten hat gezeigt, dass der Nitratgehalt in einigen Gebieten zu hoch ist. Die Nitrat-Belastung schadet nicht nur der Umwelt, sondern die bisher üblichen Gegenmaßnahmen der Wasserwirtschaft stoßen zunehmend an Grenzen und sind teuer - auch für die Verbraucher. Deshalb besteht Handlungsbedarf.

Dazu erklärt die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner:
„Der Schutz unseres Grundwassers geht uns alle an. Der notwendige Dünger muss bei der Pflanze ankommen und nicht im Grundwasser. Die Landwirtschaft erbringt bereits Leistungen, die ihnen einiges abverlangen, um auf die zu hohen Nitratwerte zu reagieren. Aber wir wollen und können nicht ignorieren, dass in einigen landwirtschaftlichen Gebieten der Nitratgehalt im Grundwasser zu hoch ist. Zuviel Nitrat im Grundwasser gefährdet die Trinkwasserversorgung und schadet der Umwelt.

Bereits in den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Anstrengungen unternommen, um die Situation zu verbessern. So hat die Bundesregierung im Jahr 2017 die Düngeverordnung verschärft, um den Grundwasserschutz zu verbessern. Die Änderungen, die damals vorgenommen worden sind, waren aus Sicht der Europäischen Kommission aber nicht ausreichend.

Auch ich hätte mir gewünscht, dass die Europäische Kommission Deutschland die erforderliche Zeit eingeräumt hätte, damit die neuen Maßnahmen auch wirken können. Mit den neuen Vorschlägen haben wir einen fairen Kompromiss erzielt zwischen den strengen Grenzwerten der Nitratrichtlinie und den Anforderungen an eine nachhaltige Pflanzenproduktion.

Dabei geht es nicht um Pauschallösungen, sondern um differenzierte Regelungen, die an den jeweiligen Standort angepasst sind.

Für das Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung ist bei der Anpassung der Düngeverordnung wichtig, dass sich die zusätzlichen Maßnahmen auf die Gebiete mit Handlungsbedarf konzentrieren und den landwirtschaftlichen Betrieben in den mit Nitrat belasteten Gebieten noch ein betrieblicher Handlungsspielraum bleibt. Das betrifft insbesondere die von der Europäischen Kommission geforderte, auf Einzelflächen bezogene, pauschale Absenkung der Düngung um 20%.

Mit der Umsetzung sind enorme Anstrengungen verbunden. Wir werden die Landwirte dabei gemeinsam mit den Ländern unterstützen.

Bereits im März habe ich, gemeinsam mit meiner Kollegin Ursula Heinen-Esser, einen 7-Punkte-Plan vorgelegt, der die Landwirte bei der Umstellung unterstützen wird, ihnen pragmatisch hilft und den wir in den nächsten Monaten ausführen werden. Das ist im Sinne aller, die sich für sauberes Grundwasser und den Erhalt der regionalen Landwirtschaft einsetzen.“

Die Bundesregierung hat sich nach einem breit angelegten Konsultationsprozess mit Ländern, Verbänden und Abgeordneten auf Vorschläge zur weiteren Beschränkung der Düngung verständigt. Die Länder wurden einbezogen, weil die Düngeverordnung auch der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Die neuen Vorschläge an die Europäische Kommission sind die Voraussetzung dafür, eine zweite Klage der Europäischen Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland und gegebenenfalls fällige Zwangsgelder in hoher sechsstelliger Höhe zu vermeiden. (BMEL)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.