Düngeverordnung: Novellierung in der Beratung

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) warnt vor einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs über alle Bereiche und Kulturen der Landwirtschaft hinweg.

Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) warnt vor einer pauschalen Minderung der Düngung. Bild: GABOT.

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Der gärtnerische Berufsstand fürchtet eine Abwärtsspirale in den erntefähigen Qualitäten vor allem im Gemüsebau bis hin zu Totalausfällen ganzer Anbausätze. Die Düngeverordnung muss dem Ziel des Gewässerschutzes nachkommen, aber auch Maßnahmen in den nitratsensiblen Gebieten, dort wo Handlungsbedarf besteht, passgenau ausrichten, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz anlässlich der Beratung im BMEL, zu der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner gestern eingeladen hatte.

Statt einer pauschalen Minderung der Düngung unterhalb des Düngebedarfs über alle Bereiche und Kulturen der Landwirtschaft hinweg, sei hier eine differenzierte Betrachtung nötig, so der ZVG. Notwendig seien praktikable Vorgaben für eine Düngung, die den Gewässerschutz und die Sicherstellung der Erzeugung qualitativ hochwertiger Gemüseprodukte weiterhin ermöglicht.

Jürgen Mertz: „Ich appelliere an die Politik und an die EU-Kommission, die Möglichkeiten zur Flexibilisierung und zur passgenaueren Ausgestaltung von Maßnahmen zu nutzen.“

Hintergrund

Die aktuelle Version der Düngeverordnung trat im Juni 2017 in Kraft. Teilweise arbeiten die Bundesländer noch heute an der Umsetzung der einzelnen Länderermächtigungen. Nun soll die Verordnung nachgebessert werden. Der EuGH hatte Deutschland im Jahr 2018 wegen unzureichender Umsetzung der EG-Nitratrichtlinie verurteilt. Insbesondere den Nährstoffvergleich und die Vorgaben für belastete Gebiete sieht die EU-Kommission kritisch und fordert die Bundesrepublik Deutschland zum Handeln auf. (ZVG)

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