Backhaus: Düngeverordnung zielgerichtet anpassen

Vom 10. bis 12. April 2019 fand in Landau, Rheinland-Pfalz, die diesjährige Frühjahrsamtschefkonferenz und Agrarministerkonferenz statt.

Dr. Till Backhaus. Pressefoto: SPD-Landtagsfraktion Mecklenburg-Vorpommern.

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Den Einstieg in die Konferenz bot erneut die Gemeinsame Agrarpolitik. So waren sich die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder einig, dass trotz der auf EU-Ebene eingetretenen Verzögerungen der Bund schnellstmöglich dafür Sorge tragen solle, sowohl inhaltlich als auch finanziell Klarheit über die Ausgestaltung der sehr wahrscheinlich werdenden Übergangszeit zur neuen EU-Förderperiode zu schaffen. Zudem müsse der Bund nun die Arbeiten zum GAP-Strategieplan unter enger Einbindung der Länder und in Abstimmung mit der EU-Kommission fortsetzen. „Es ist wichtig, dass die Länder mit dem Bund für Landwirtinnen und Landwirte Planungssicherheit schaffen. Deshalb ist es richtig, dass wir jetzt und den nächsten Wochen Regelungen für die Übergangszeit zur nächsten Förderperiode festlegen. So ist es sinnvoll, die Umschichtungsquote bei den bestehenden 4,5% zu belassen“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Ein ebenso zentrales Thema der Konferenz war die Düngeverordnung. In der Kritik stand dabei die bisher unzureichende Einbindung der Länder. Die Länder stimmten dem Vorschlag von Mecklenburg-Vorpommern zu, neben den bisherigen Maßnahmen weitere Maßnahmen zeitnah zu etablieren, um die Nitratbelastungen der Gewässer in Deutschland wirksam zu reduzieren. Hierzu wird es in nächster Zeit weitere Abstimmungen zwischen Bund und Ländern zur Anpassung der Düngeverordnung geben. „Es ist eine große Herausforderung, den Gewässerschutz erheblich zu erhöhen und gleichzeitig die Belastungen für die landwirtschaftlichen Betriebe möglichst gering zu halten. Besonders die Betriebe, die bereits ihre Hausaufgaben gemacht haben, dürfen dabei nicht schlechter gestellt werden“, sagte Minister Dr. Backhaus.

Eine hitzige Debatte entlud sich beim Thema zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. „Ich möchte erinnern: es geht hier um den vorsorgenden Verbraucherschutz! Wir brauchen den integrierten Pflanzenschutz. Das heißt: die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln steht am Ende der Kette. Und trotzdem und gerade deshalb brauchen wir wirksamen Mittel und auch ein breites Spektrum, um zu vermeiden, dass Resistenzen unser Portfolio verringert. Zu den Zulassungsverfahren: ich habe festes Vertrauen in die Expertise der mit den Zulassungsverfahren betrauten Behörden und deren konstruktive Zusammenarbeit“, so der Minister.

Zum Zuckerrübenanbau kritisierten die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder insbesondere die massiven Wettbewerbsverzerrungen, die durch gekoppelte Zahlungen für Zuckerrüben in elf Mitgliedstaaten und durch Notfallzulassungen für Neonicotinoide in einem Teil der EU-Mitgliedstaaten verursacht werden. „Es kann nicht sein, dass unsere Zuckerrübenerzeuger unter dem enormen wirtschaftlichen Druck geraten, nur weil in der EU mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Hier muss sich unser Bundeslandwirtschaftsministerium auf EU-Ebene starkmachen“, plädierte Minister Dr. Backhaus.

Zahlreiche weitere Themen wurden diskutiert, wie zum Beispiel der Insektenschutz, Tierwohlkennzeichnung, die Nutztierstrategie, das Verbot der Haltung bestimmter Wildtiere in Zirkussen, die Stärkung der Aquakultur in Deutschland sowie die Schäden durch Extremwetterereignisse in der Forstwirtschaft und Unterstützung für Waldeigentümer. (Regierung M-V)

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