BDP: Änderung des Europäischen Patentübereinkommens gefordert

Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP) kritisiert den Beschluss der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) vom 05. Dezember 2018, nach der Pflanzen aus im Wesentlichen biologischen Verfahren nun doch patentierbar sind.

ulrike.amoruso@bdp-online.de

Anzeige

Diese Entscheidung hebt in ihrer Konsequenz das Patentierungsverbot von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion auf, welches erst Mitte 2017 vom Verwaltungsrat des EPA eingeführt worden war. „Mit dieser Entscheidung wird ein jahrelanger Prozess zur sinn-vollen Abgrenzung des Sortenschutzes zum Patentschutz konterkariert“, erklärt Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des BDP. Der BDP sieht den Sortenschutz als das primäre Schutzrecht in der Pflanzenzüchtung an und befürwortet Patente nur in Bezug auf technische Erfindungen. „Die politischen Entscheidungsträger müssen umgehend sicherstellen, dass das Verbot der Patentierung von Pflanzen aus Kreuzung und Selektion im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) verankert wird“, fordert Dr. Schäfer weiter.

Zum Hintergrund:

In dem vorliegenden Beschwerdeverfahren zur Patentanmeldung EP2753168A1 hatte die Technische Beschwerdekammer entschieden, dass die Regel 28 II der Ausführungsordnung zum EPÜ nicht mit dem Artikel 53 b) des EPÜ vereinbar ist. Die Beschwerdekammer hat zusätzlich darauf verwiesen, dass nach Artikel 164 des EPÜ bei mangelnder Übereinstimmung des Übereinkommens und der Ausführungsordnung die Vorschriften des Übereinkommens vorgehen. Die Regel 28 II der Ausführungsordnung zum EPÜ beinhaltet ein Patentierungsverbot für Pflanzen aus Kreuzung und Selektion. Diese Regel war im Jahr 2017 vom Verwaltungsrat des EPA eingeführt und auch vom BDP als großer Schritt in die richtige Richtung angesehen worden.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.