Weihnachten: Gutscheine beliebtestes Geschenk

Geschenkgutscheine sind dieses Jahr das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Das ist das Ergebnis einer aktuellen HDE-Verbraucherumfrage in Kooperation mit der Hochschule für Oekonomie & Management (FOM).

Geschenkgutscheine sind dieses Jahr das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Das ist das Ergebnis einer aktuellen HDE-Verbraucherumfrage in Kooperation mit der Hochschule für Oekonomie & Management (FOM). Insgesamt schätzt der Handelsverband Deutschland das Umsatzvolumen, das auf Gutscheine entfällt, für dieses Weihnachtsgeschäft auf rund 3 Mrd. Euro.

Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2017. Für befristete Gutscheine gibt es keine Regelung. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass sechs Monate oder ein Jahr Gültigkeit zu kurz sind. Eine Laufzeit von zwei Jahren kann je nach Branche schon als angemessen gelten. (PdH)

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Geschenkgutscheine sind dieses Jahr das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Das ist das Ergebnis einer aktuellen HDE-Verbraucherumfrage in Kooperation mit der Hochschule für Oekonomie & Management (FOM).

Geschenkgutscheine sind dieses Jahr das beliebteste Weihnachtsgeschenk. Das ist das Ergebnis einer aktuellen HDE-Verbraucherumfrage in Kooperation mit der Hochschule für Oekonomie & Management (FOM). Insgesamt schätzt der Handelsverband Deutschland das Umsatzvolumen, das auf Gutscheine entfällt, für dieses Weihnachtsgeschäft auf rund 3 Mrd. Euro.

Gutscheine gelten, wenn sie nicht ausdrücklich befristet sind, drei Jahre ab Ende des Jahres in dem der Gutschein gekauft wurde. Das heißt für dieses Weihnachtsgeschäft: Unbefristete Gutscheine gelten bis zum 31. Dezember 2017. Für befristete Gutscheine gibt es keine Regelung. In der Regel wird aber davon ausgegangen, dass sechs Monate oder ein Jahr Gültigkeit zu kurz sind. Eine Laufzeit von zwei Jahren kann je nach Branche schon als angemessen gelten. (PdH)

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