Kauf auf Rechnung: Neues Gesetz in Kraft getreten

Die verlängerte Übergangsfrist für die neuen Inkasso-Informationspflichten im jetzt in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv.

Die verlängerte Übergangsfrist für die neuen Inkasso-Informationspflichten im jetzt in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. "Die Onlineshop-Betreiber haben nun über ein Jahr Zeit, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Damit ist sichergestellt, dass die Händler auch weiterhin wirtschaftlich den Kauf auf Rechnung anbieten können", so HDE-Experte Peter Schröder. Das Gesetz führt in der Praxis dazu, dass die Händler gegenüber ihren Inkassodienstleistern neue Informationspflichten zu erfüllen haben. Der HDE hatte im Vorfeld bereits darauf aufmerksam gemacht, dass viele Händler mehr Zeit benötigen, um diese Anforderungen umzusetzen. Der Gesetzgeber hat die Übergangsfrist bis zum 14. November 2014 ausgedehnt. Damit haben die Händler nach Einschätzung des HDE nun ausreichend Zeit, erhebliche, kostenintensive und zeitaufwändige betriebsinterne Umstellungen, insbesondere bei den Softwaresystemen, vorzunehmen.

"Der Kauf auf Rechnung ist bei den Kunden insbesondere im Online-Handel sehr beliebt", so Schröder weiter. Zahlreiche Händler bieten daher den Rechnungskauf an, auch wenn er für den Unternehmer mit Risiken verbunden ist. "Wenn der Kunde nicht zahlt und die Ware bereits geliefert wurde, muss der Händler seine berechtigten Forderungen durchsetzen können. Hierfür ist ein funktionsfähiges Inkassosystems unverzichtbar", so der HDE-Experte. (PdH)

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Die verlängerte Übergangsfrist für die neuen Inkasso-Informationspflichten im jetzt in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv.

Die verlängerte Übergangsfrist für die neuen Inkasso-Informationspflichten im jetzt in Kraft getretenen Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken sieht der Handelsverband Deutschland (HDE) positiv. "Die Onlineshop-Betreiber haben nun über ein Jahr Zeit, um sich auf die neue Rechtslage einzustellen. Damit ist sichergestellt, dass die Händler auch weiterhin wirtschaftlich den Kauf auf Rechnung anbieten können", so HDE-Experte Peter Schröder. Das Gesetz führt in der Praxis dazu, dass die Händler gegenüber ihren Inkassodienstleistern neue Informationspflichten zu erfüllen haben. Der HDE hatte im Vorfeld bereits darauf aufmerksam gemacht, dass viele Händler mehr Zeit benötigen, um diese Anforderungen umzusetzen. Der Gesetzgeber hat die Übergangsfrist bis zum 14. November 2014 ausgedehnt. Damit haben die Händler nach Einschätzung des HDE nun ausreichend Zeit, erhebliche, kostenintensive und zeitaufwändige betriebsinterne Umstellungen, insbesondere bei den Softwaresystemen, vorzunehmen.

"Der Kauf auf Rechnung ist bei den Kunden insbesondere im Online-Handel sehr beliebt", so Schröder weiter. Zahlreiche Händler bieten daher den Rechnungskauf an, auch wenn er für den Unternehmer mit Risiken verbunden ist. "Wenn der Kunde nicht zahlt und die Ware bereits geliefert wurde, muss der Händler seine berechtigten Forderungen durchsetzen können. Hierfür ist ein funktionsfähiges Inkassosystems unverzichtbar", so der HDE-Experte. (PdH)

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