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EU-Kommission: Genehmigt Agrardieselentlastung
EU-Kommission hat am 13. Juli die Abschaffung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der steuerlichen Ermäßigung auf Agrardiesel in Deutschland genehmigt. Damit können die bei den Hauptzollämtern für das Verbrauchsjahr 2010 aufgelaufenen Anträge auf Erstattung von Agrardiesel ausgezahlt werden.
Die Abschaffung sowohl des Selbstbehalts von 350 Euro pro Betrieb als auch der Obergrenze von 10.000 Liter hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Die landund forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich um 260 Mio. Euro entlastet.
Die Genehmigung ist vorerst bis Ende 2013 befristet. Von der EU-Kommission ist beabsichtigt, die bisher geltende Energiesteuer-Richtlinie, in der auch die europäische Rechtsgrundlage für den Agrardiesel enthalten ist, mit Wirkung ab dem Jahr 2014 zu überarbeiten.
Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse und Vorstandsmitglied im Zentralverband Gartenbau, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, da durch die Notifizierung Rechtssicherheit für die deutschen Gemüsebaubetriebe besteht.
Die Anträge werden beim Zoll eingereicht. Neben den Antragsformularen in Papierform bietet die Zollverwaltung als Serviceleistung die Möglichkeit, die Daten des Antrages auf Steuerentlastung elektronisch an das zuständige Hauptzollamt zu übermitteln. Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September eines Kalenderjahres.
Die Formulare sind auf den Internetseiten des Zolls unter www.zoll.de (Vordruck 1140) zu finden. (ZVG/BMELV)
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EU-Kommission: Genehmigt Agrardieselentlastung
EU-Kommission hat am 13. Juli die Abschaffung des Selbstbehalts und der Obergrenze bei der steuerlichen Ermäßigung auf Agrardiesel in Deutschland genehmigt. Damit können die bei den Hauptzollämtern für das Verbrauchsjahr 2010 aufgelaufenen Anträge auf Erstattung von Agrardiesel ausgezahlt werden.
Die Abschaffung sowohl des Selbstbehalts von 350 Euro pro Betrieb als auch der Obergrenze von 10.000 Liter hatte die Bundesregierung im Koalitionsvertrag beschlossen. Die landund forstwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland werden damit jährlich um 260 Mio. Euro entlastet.
Die Genehmigung ist vorerst bis Ende 2013 befristet. Von der EU-Kommission ist beabsichtigt, die bisher geltende Energiesteuer-Richtlinie, in der auch die europäische Rechtsgrundlage für den Agrardiesel enthalten ist, mit Wirkung ab dem Jahr 2014 zu überarbeiten.
Gerhard Schulz, Vorsitzender der Fachgruppe Gemüsebau im Bundesausschuss Obst und Gemüse und Vorstandsmitglied im Zentralverband Gartenbau, begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, da durch die Notifizierung Rechtssicherheit für die deutschen Gemüsebaubetriebe besteht.
Die Anträge werden beim Zoll eingereicht. Neben den Antragsformularen in Papierform bietet die Zollverwaltung als Serviceleistung die Möglichkeit, die Daten des Antrages auf Steuerentlastung elektronisch an das zuständige Hauptzollamt zu übermitteln. Die Abgabefrist für Anträge auf Steuerentlastung für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft endet am 30. September eines Kalenderjahres.
Die Formulare sind auf den Internetseiten des Zolls unter www.zoll.de (Vordruck 1140) zu finden. (ZVG/BMELV)
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