DRV: Begrüßt Beschlüsse zur Mehrgefahrenversicherung

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundestages zum Verkehrssteueränderungsgesetz.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundestages zum Verkehrssteueränderungsgesetz.

Die verwirklichten Selbstbehalte in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden nun doch nicht versicherungssteuerlich erfasst. „Erfreulicherweise bleiben die Anreize zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit Selbstbehalten für die Fahrzeugflotten unserer Genossenschaften erhalten. Eine Verteuerung der Versicherungsprämien wurde abgewendet“, so DRV-Präsident Manfred Nüssel.

Positiv für die Landwirtschaft ist auch die Kompromisslösung für die Mehrgefahrenversicherungen bei Elementarschäden, die künftig nur mit 0,3 Promille der Versicherungssteuer unterworfen werden. Damit konnte bei allen Elementarschäden außer Hagel die Besteuerung in Höhe von 19%  vermieden werden. Lediglich bei der Hagelversicherung gibt es eine minimale Erhöhung von 0,1 Promille.

Präsident Nüssel begrüßt, dass die Regierungs-Koalition beide Eingaben des DRV positiv umgesetzt hat. (drv) 

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DRV: Begrüßt Beschlüsse zur Mehrgefahrenversicherung

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundestages zum Verkehrssteueränderungsgesetz.

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) begrüßt ausdrücklich die Beschlüsse des Bundestages zum Verkehrssteueränderungsgesetz.

Die verwirklichten Selbstbehalte in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung werden nun doch nicht versicherungssteuerlich erfasst. „Erfreulicherweise bleiben die Anreize zum Abschluss einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung mit Selbstbehalten für die Fahrzeugflotten unserer Genossenschaften erhalten. Eine Verteuerung der Versicherungsprämien wurde abgewendet“, so DRV-Präsident Manfred Nüssel.

Positiv für die Landwirtschaft ist auch die Kompromisslösung für die Mehrgefahrenversicherungen bei Elementarschäden, die künftig nur mit 0,3 Promille der Versicherungssteuer unterworfen werden. Damit konnte bei allen Elementarschäden außer Hagel die Besteuerung in Höhe von 19%  vermieden werden. Lediglich bei der Hagelversicherung gibt es eine minimale Erhöhung von 0,1 Promille.

Präsident Nüssel begrüßt, dass die Regierungs-Koalition beide Eingaben des DRV positiv umgesetzt hat. (drv) 

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