DNA-“Fingerabdruck” lügt nicht

Die Versuchung, durch Züchterrecht (Plant Breeder’s Rights) geschützte Sorten illegal zu vermehren, scheint für einige Betriebe offensichtlich groß zu sein. Mit einiger Regelmäßigkeit fangen kontrollierende Organisationen im Namen des Eigentümers der Sorte Pflanzenpartien ab, für die keine Lizenzgebühren gezahlt worden sind.

 

Früher war es ein ziemlich schwieriges Unterfangen nachzuweisen, dass die abgefangenen Pflanzen tatsächlich zu einer geschützten Sorte gehörten. Heutzutage lässt sich mit Hilfe der modernen Technologie unwiderlegbar feststellen, ob eine Sorte tatsächlich eine eigene Identität hat oder ob es sich um eine sogenannte „derived variety“ handelt (abstammend von der ursprünglichen Sorte).

 

Die Methode, die dazu genutzt wird, ist eine Kombination aus einer morphologischen und einer genetischen (DNA) Untersuchung. Das Ergebnis dieser kombinierten Methode gibt Züchtern, die jemand verdächtigen das Züchterrecht gebrochen zu haben, Material auf dessen Grundlage sie weitere Schritte unternehmen können. Dies kann letztendlich sogar zu einem Rechtsstreit führen. Meistens geht es jedoch nicht soweit. In einem kürzlich geschehenen Fall, wo die kombinierte Methode angewendet wurde, zog einer der verdächtigten Betriebe die Anfrage auf Züchterschutz zurück und einigte sich mit dem rechtmäßigen Züchter über eine Vergütung der geschuldeten Lizenzen.

 

Die Methode führte für den rechtmäßigen Züchter zu einem guten Ergebnis, was den erfolgreichen Verfahrensweisen zu verdanken ist. So nahm ein Pflanzenexperte als unabhängiger Gutachter ein Muster der verdächtigen Sorte. Die Pflanzen wurden zusammen mit Referenz-Exemplaren gepflanzt, um eine morphologische Untersuchung unter einheitlichen Bedingungen durchführen zu können. Übereinstimmend mit der Richtlinie CPVO/TP-078/2 des Europäischen Büros für Pflanzensorten (CPVO) in Angers, Frankreich. Außerdem wurden Muster für einen genetischen DNA-“Fingerabdruck” gemäß der bewährten Methode entnommen. (bbh)

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Die Versuchung, durch Züchterrecht (Plant Breeder’s Rights) geschützte Sorten illegal zu vermehren, scheint für einige Betriebe offensichtlich groß zu sein. Mit einiger Regelmäßigkeit fangen kontrollierende Organisationen im Namen des Eigentümers der Sorte Pflanzenpartien ab, für die keine Lizenzgebühren gezahlt worden sind.

 

Früher war es ein ziemlich schwieriges Unterfangen nachzuweisen, dass die abgefangenen Pflanzen tatsächlich zu einer geschützten Sorte gehörten. Heutzutage lässt sich mit Hilfe der modernen Technologie unwiderlegbar feststellen, ob eine Sorte tatsächlich eine eigene Identität hat oder ob es sich um eine sogenannte „derived variety“ handelt (abstammend von der ursprünglichen Sorte).

 

Die Methode, die dazu genutzt wird, ist eine Kombination aus einer morphologischen und einer genetischen (DNA) Untersuchung. Das Ergebnis dieser kombinierten Methode gibt Züchtern, die jemand verdächtigen das Züchterrecht gebrochen zu haben, Material auf dessen Grundlage sie weitere Schritte unternehmen können. Dies kann letztendlich sogar zu einem Rechtsstreit führen. Meistens geht es jedoch nicht soweit. In einem kürzlich geschehenen Fall, wo die kombinierte Methode angewendet wurde, zog einer der verdächtigten Betriebe die Anfrage auf Züchterschutz zurück und einigte sich mit dem rechtmäßigen Züchter über eine Vergütung der geschuldeten Lizenzen.

 

Die Methode führte für den rechtmäßigen Züchter zu einem guten Ergebnis, was den erfolgreichen Verfahrensweisen zu verdanken ist. So nahm ein Pflanzenexperte als unabhängiger Gutachter ein Muster der verdächtigen Sorte. Die Pflanzen wurden zusammen mit Referenz-Exemplaren gepflanzt, um eine morphologische Untersuchung unter einheitlichen Bedingungen durchführen zu können. Übereinstimmend mit der Richtlinie CPVO/TP-078/2 des Europäischen Büros für Pflanzensorten (CPVO) in Angers, Frankreich. Außerdem wurden Muster für einen genetischen DNA-“Fingerabdruck” gemäß der bewährten Methode entnommen. (bbh)

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