DBV: Vereinfachter Agrardieselantrag abrufbar

Ab Januar 2013 ist neben dem bekannten "Standardantrag" auch ein vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung beim Zoll abrufbar, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.

Ab Januar 2013 ist neben dem bekannten "Standardantrag" auch ein vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung beim Zoll abrufbar, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Den vereinfachten Antrag können grundsätzlich alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen "normalen" Agrardieselantrag gestellt haben. Das neue Antragsformular ist erstmals für die Agrardieselerstattung des Verbrauchsjahrs 2012 verwendbar und steht im neuen Jahr auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de zum Herunterladen bereit.

Wesentlicher Vorteil des vereinfachten Antrages ist die Beschränkung auf zwei statt bisher sieben Seiten. Der bisherige 7-seitige Antrag muss nur noch von Betrieben mit besonderen Konstellationen genutzt werden, zum Beispiel wenn hohe außerlandwirtschaftliche "de-minimis-Beihilfen" gewährt wurden oder es sich um einen erstmaligen Antrag handelt. Die übergroße Mehrzahl der rund 200.000 Antragsteller kann damit den vereinfachten Antrag nutzen, teilt der DBV mit. Laut Bundesfinanzministerium würden die Neuerungen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und damit zu einer schnelleren Auszahlung der Erstattungen führen.

Der DBV begrüßt, dass die Finanzverwaltung die langjährige Forderung des DBV nach Vereinfachung des Antragsverfahrens aufgriff und Mitte letzten Jahres für das Verbrauchsjahr 2012 neue vereinfachte Antragsformulare vorstellte. Der DBV erwartet, dass es nun tatsächlich zu einer schnelleren Antragsbearbeitung und zügigen Auszahlung der Erstattungen kommt. (DBV) 

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DBV: Vereinfachter Agrardieselantrag abrufbar

Ab Januar 2013 ist neben dem bekannten "Standardantrag" auch ein vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung beim Zoll abrufbar, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit.

Ab Januar 2013 ist neben dem bekannten "Standardantrag" auch ein vereinfachter Antrag für die Agrardieselerstattung beim Zoll abrufbar, teilt der Deutsche Bauernverband (DBV) mit. Den vereinfachten Antrag können grundsätzlich alle Betriebe nutzen, die im Vorjahr einen "normalen" Agrardieselantrag gestellt haben. Das neue Antragsformular ist erstmals für die Agrardieselerstattung des Verbrauchsjahrs 2012 verwendbar und steht im neuen Jahr auf der Homepage des Zolls unter www.zoll.de zum Herunterladen bereit.

Wesentlicher Vorteil des vereinfachten Antrages ist die Beschränkung auf zwei statt bisher sieben Seiten. Der bisherige 7-seitige Antrag muss nur noch von Betrieben mit besonderen Konstellationen genutzt werden, zum Beispiel wenn hohe außerlandwirtschaftliche "de-minimis-Beihilfen" gewährt wurden oder es sich um einen erstmaligen Antrag handelt. Die übergroße Mehrzahl der rund 200.000 Antragsteller kann damit den vereinfachten Antrag nutzen, teilt der DBV mit. Laut Bundesfinanzministerium würden die Neuerungen zu einer Beschleunigung der Antragsbearbeitung und damit zu einer schnelleren Auszahlung der Erstattungen führen.

Der DBV begrüßt, dass die Finanzverwaltung die langjährige Forderung des DBV nach Vereinfachung des Antragsverfahrens aufgriff und Mitte letzten Jahres für das Verbrauchsjahr 2012 neue vereinfachte Antragsformulare vorstellte. Der DBV erwartet, dass es nun tatsächlich zu einer schnelleren Antragsbearbeitung und zügigen Auszahlung der Erstattungen kommt. (DBV) 

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