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BVL: Notfallzulassung für Ordoval in Bayern
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) erteilt.
Demnach darf das Mittel zwischen dem 9. August und dem 6. Dezember 2017 zur Bekämpfung von Spinnmilben an Gurken eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt nur für Befallsflächen in Bayern. (Quelle: BVL)
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BVL: Notfallzulassung für Ordoval in Bayern
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat auf Grundlage des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 eine befristete Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Ordoval (Wirkstoff: Hexythiazox) erteilt.
Demnach darf das Mittel zwischen dem 9. August und dem 6. Dezember 2017 zur Bekämpfung von Spinnmilben an Gurken eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt nur für Befallsflächen in Bayern. (Quelle: BVL)
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