Düngeverordnung: Praktikable Lösungen gefordert

Die Umsetzung der Düngeverordnung obliegt in großen Teilen den Bundesländern. Dort gibt es unterschiedliche Auslegungen, die zu verzerrten Wettbewerbsvoraussetzungen im Bundesgebiet führen.

70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg. Bild: ZVG/ Winkhoff.

Über 70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet forderten auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg bundeseinheitlich Mustervollzugshinweise zur Düngeverordnung ein. Die Düngeverordnung ist schon 2017 in Kraft getreten. Trotzdem gibt es noch viele offene Fragen. So z. B. bei der Düngebedarfsermittlung, dem Nährstoffvergleich und der Einhaltung der vierwöchigen Sperrfrist im Winter. Die Sperrfrist verbietet die Ausbringung von Gemüse-Putzabfällen d. h. organischen Düngemitteln in Deutschland, deren Stickstoffgehalt höher als 1,5% in der Trockensubstanz liegt. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Auslegungen. Praktikable Lösungen gibt es bisher jedoch nicht. Die Berater fordern, dass Putzabfälle im Ursprungsbetrieb wieder breitflächig und zeitlich versetzt ausgebracht werden dürfen.

Die Beratertagung Gemüsebau wird seit 26 Jahren von der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse zusammen mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VdLK) erfolgreich veranstaltet. (ZVG/BfG)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.

Messeneuheiten

Düngeverordnung: Praktikable Lösungen gefordert

Die Umsetzung der Düngeverordnung obliegt in großen Teilen den Bundesländern. Dort gibt es unterschiedliche Auslegungen, die zu verzerrten Wettbewerbsvoraussetzungen im Bundesgebiet führen.

70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg. Bild: ZVG/ Winkhoff.

Über 70 Berater aus dem gesamten Bundesgebiet forderten auf der 27. Bundesberatertagung vom 6. bis 8. März 2018 in Grünberg bundeseinheitlich Mustervollzugshinweise zur Düngeverordnung ein. Die Düngeverordnung ist schon 2017 in Kraft getreten. Trotzdem gibt es noch viele offene Fragen. So z. B. bei der Düngebedarfsermittlung, dem Nährstoffvergleich und der Einhaltung der vierwöchigen Sperrfrist im Winter. Die Sperrfrist verbietet die Ausbringung von Gemüse-Putzabfällen d. h. organischen Düngemitteln in Deutschland, deren Stickstoffgehalt höher als 1,5% in der Trockensubstanz liegt. Die Bundesländer haben dazu unterschiedliche Auslegungen. Praktikable Lösungen gibt es bisher jedoch nicht. Die Berater fordern, dass Putzabfälle im Ursprungsbetrieb wieder breitflächig und zeitlich versetzt ausgebracht werden dürfen.

Die Beratertagung Gemüsebau wird seit 26 Jahren von der Bundesfachgruppe Gemüsebau im Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) und im Bundesausschuss Obst und Gemüse zusammen mit dem Verband der Landwirtschaftskammern (VdLK) erfolgreich veranstaltet. (ZVG/BfG)

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.