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Pflanzenschutz: Neue Pflichten starten 2026
Unabhängig davon treten die erweiterten Aufzeichnungspflichten planmäßig zum 1. Januar 2026 in Kraft und müssen nur zunächst nicht-digital erfüllt werden. Erfasst werden sollen detaillierte Daten zu Anwendung, Fläche, Kultur und Mitteln – inklusive der entsprechenden Nummern und Codierungen. Diese müssen mindestens drei Jahre aufbewahrt werden.
Angesichts dieser Anforderungen gewinnt die frühzeitige Umstellung auf digitale Systeme an Bedeutung. Das Online-Tool „PS Info – MeinBetrieb“ bietet hierfür eine praxisnahe Lösung.
Zudem verlangen viele Händler und Vermarkter im Zierpflanzen- und Baumschulsektor ab 2026 Nachweise einer nachhaltigen Produktionsweise, wozu eine regelmäßige digitale Erfassung betrieblicher Daten gehört. Für die Zertifizierung müssen die relevanten Nachhaltigkeitskriterien mindestens drei Monate dokumentiert werden. Das Zusatzmodul „MeinBetrieb IDA“ von „PS Info – MeinBetrieb“ steht dafür als erste von GLOBALG.A.P. anerkannte deutsche Farm-Management-Software zur Verfügung.
Beide Module sind ab sofort über hortigate buchbar. (ZVG/PS Info)

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