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ZVG: Begrüßt Entscheidungen zum Pflanzengesundheitspaket
Am Dienstag, 15.04.2014, stimmte das Europäische Parlament in seiner letzten Plenumssitzung in Straßburg über drei Verordnungen innerhalb des am 6. Mai 2013 von der Kommission vorgelegten Tier- und Pflanzenschutz-Paketes ab. Für den Gartenbau waren zwei der drei Verordnungen von wesentlicher Bedeutung:
- Die Verordnung zu Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen sowie
- die Verordnung über Amtliche Kontrollen. Bei beiden hat sich der Zentralverband Gartenbau (ZVG) mit ausführlichen Stellungnahmen eingebracht. Insbesondere bei ersterer war in den letzten zwei Monaten in Brüssel außerordentliches Engagement notwendig, um mit Sachargumenten zu überzeugen, dass einige der eingebrachten Änderungsanträge im Ausschuss durch entsprechende Abstimmungen im Plenum wieder gestrichen werden. Dies betraf vor allem die Änderungsanträge, die ein „geschlossenes System“ für den Handel mit pflanzlichen Erzeugnissen, d.h. restriktive Maßnahmen bei Importen aus Drittstaaten, forderten und die Pflanzenproduktion auch in Deutschland wesentlich getroffen hätten.
In Zusammenarbeit mit europäischen Verbänden wie freshfel, ESA (European Seed Association), Europatat, UnionFleurs und weiteren nationalen Organisationen hatte der ZVG die Abgeordneten durch ein gemeinsames Positionspapier auf die kritischen Änderungsanträge hingewiesen. Auch ein parlamentarisches Frühstück am 2. April in Brüssel gehörte zu den Aktivitäten, um die Abgeordneten für die Thematik zu sensibilisieren und auf mögliche Auswirkungen für den Sektor hinzuweisen (ZVG berichtete). Spanische, italienische und französische Abgeordnete hatten sich für die genannten Änderungsanträge eingesetzt. Da diese Mitgliedstaaten viele Sitze im Parlament für sich beanspruchen, wurde mit einem sehr knappen Ergebnis bei der Abstimmung im Plenum gerechnet. Erfreulicherweise zeigte sich am 15. April aber ein sehr eindeutiges Bild: Die Änderungsanträge mit den Nummern 78-85 wurden mit großer Mehrheit (z.T. 417 zu 217 Stimmen) abgelehnt, Sachargumente haben überzeugt. Nun wird der ursprüngliche Kommissionsvorschlag wieder im Bericht des Parlamentes stehen und die erste Verhandlungsbasis des Parlamentes gegenüber dem Rat der Europäischen Union sein. Der ZVG hatte den Kommissionsvorschlag begrüßt, der ein „offenes System“ vorsieht, das jedoch bei Einfuhren von unbekanntem und potenziell risikoreichem Material bzw. bei risikoreichem Material strenge Kontrollen bzw. Evaluierungen vorsieht, um die Einschleppung von neuen Schadorganismen zu verhindern. Ein guter Kompromiss, der obendrein auch internationalen Handelsstandards nach WTO-Recht genügt.
Aufgenommen hat das Parlament in den Bericht die Kompensation von Verlusten oder Schädigungen pflanzlicher Erzeugnisse durch Invasive Arten. Eine Entschädigung der Erzeuger bei einem Befall von pflanzlichen Erzeugnissen durch Invasive Arten war zunächst im Kommissionsvorschlag nicht vorgesehen und stellt entsprechend eine Verbesserung dar. Weniger erfolgreich hingegen verlief die Abstimmung über Änderungsanträge, welche die Beibehaltung eines Lieferscheins als Dokument für den Pflanzenpass für pflanzliche Erzeugnisse gefordert hatten. Laut dem nun abgestimmten Bericht wird es nur noch zulässig sein, einen standardisierten Pflanzenpass zu verwenden. Hier muss über die Verhandlungen im Rat oder auch in 2. Lesung noch einmal auf die spezifischen Bedürfnisse des Gartenbaus hingewiesen werden, um Ausnahmen zu erwirken.
Mit der Abstimmung über die Amtlichen Kontrollen zeigt sich der ZVG zufrieden. Auch wenn der ZVG die neue Verordnung ursprünglich ganz abgelehnt hat, da schon heute in Deutschland ein gut funktionierendes Kontrollsystem vorhanden ist, haben die jetzt getroffenen Entscheidungen zum Gebührensystem Schlimmeres verhindert. So wurde entschieden, dass die Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Grundanforderungen an die Betriebsführung im Bereich der öffentlichen Gesundheit, der Tier- und Pflanzengesundheit und des Tierschutzes im Rahmen der Cross-Compliance innerhalb der GAP-Reform sowie die Primärproduktion von den Gebühren der amtlichen Kontrollen auszunehmen sind. Ferner können die Mitgliedstaaten selbst die Erhebung von Gebühren und deren Höhe festlegen und souverän entscheiden, ob sie kleine und mittlere Unternehmen generell vom Gebührensystem ausnehmen werden. Wie sich dies in Deutschland auswirken wird, wo es bereits Entscheidungen des Bundesrates zu Änderungen zum bestehenden Gebührensystem gibt, werden die Diskussionen in den nächsten Monaten zeigen. Entscheidenden Spielraum hat die EU geschaffen. (ZVG)
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