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Vertragsgemüse: Abnehmer in der Verantwortung
Dies wurde auf der Herbstsitzung des Arbeitsausschusses Vertragsgemüse am 15. Dezember 2025 deutlich.
Erste Kulturen wurden bereits aus dem Anbauportfolio gestrichen, weitere werden folgen, sofern kein Entgegengekommen der Verarbeiter erfolgt, fürchtet Ausschussvorsitzender Heinz-Peter Frehn. Besonders der ab 1. Januar 2026 weiter steigende Mindestlohn verschärft die wirtschaftliche Situation erheblich. Zusätzlich belastet die derzeit hohe Marktverfügbarkeit infolge guter Lagergemüseernten, beispielsweise beim Kohl, die Erlössituation.
Vor diesem Hintergrund sind die Abnehmer gefordert, ihrer Verantwortung für eine langfristig gesicherte Rohwarenbasis gerecht zu werden und wirtschaftlich auskömmliche Preise zu gewährleisten. Andernfalls droht ein weiterer Rückgang des Gemüseanbaus zugunsten alternativer Ackerbaukulturen. Das Anbaurisiko nimmt durch klimatische Veränderungen, eingeschränkte Pflanzenschutzmöglichkeiten sowie steigende Kosten für Arbeitskräfte, Versicherungen und Pachten kontinuierlich zu.

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