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Veiling Rhein-Maas: Ordnungsgemäße Nutzung von Mehrwegverpackungen
Derartige Verfärbungen können in der Eimerwaschanlage nicht gereinigt werden, da sie zu starken Verunreinigungen der Anlage führen, die dann entsprechend eine aufwendige Wartung erforderlich machen. Um dies zukünftig zu vermeiden, bitten wir Sie, ausschließlich gefärbte Blumen, deren Farbe getrocknet ist, in Schnittblumeneimern zu transportieren.
Entsprechend Artikel 3 der Allgemeinen Bedingungen für Verpackung und Transportträger dürfen Anlieferer und Kunden das Äußere der Verpackungen nicht verändern, bekleben, bemalen oder, mit Ausnahme der von der Veiling Rhein-Maas erlaubten Weise und an der vorgesehenen Position, anderweitig mit Markenzeichen, Symbolen oder Namen versehen. Darüber hinaus erstattet Veiling Rhein-Maas das Pfandgeld ausschließlich bei einwandfreier Rückgabe der Mehrwegverpackungen.
Veiling Rhein-Maas erstattet daher ab sofort keinen Pfand für die Rückgabe von durch Färbemittel verunreinigten Schnittblumeneimern. (Veiling Rhein-Maas)

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