Veiling Rhein-Maas: Anlieferung von A2-Qualität wieder zulässig

Aufgrund der aktuellen Marktentwicklung lässt Veiling Rhein-Maas die Anlieferung von Topfpflanzen in A2-Qualität zur Versteigerung ab Montag, den 15. August 2022, wieder zu.

Anlieferer, die in den vergangenen Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, können jetzt auch wieder auch A2-Qualität anliefern. Bild: GABOT.

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Für die Anlieferung gelten weiterhin die folgende Regeln:

Für alle Anlieferer, die in den vergangenen Wochen regelmäßig A1-Qualität angeliefert haben, besteht ab zuvor genanntem Datum die Möglichkeit, sowohl A1- als auch A2-Qualität anzuliefern. Dies gilt nur im Verhältnis von 90% A1-Qualität zu 10% A2-Qualität. Eine ausschließliche Anlieferung von A2-Qualität ist nicht zulässig. Topfpflanzen in A2-Qualität werden, wie gewohnt, nach der A1-Qualität am Ende der Versteigerung verkauft.

Produkte, die als A1-Qualität angeliefert und durch die Qualitätskontrolle auf A2-Qualität heruntergestuft werden, werden im A2-Block versteigert. Dem Anlieferer wird in diesem Fall die BI-Gebühr gemäß Gebührenordnung von Veiling Rhein-Maas berechnet. Veiling Rhein-Maas behält sich vor, bei einem zu großen Anteil an A2-Qualität regulierend einzugreifen. In diesem Fall wird Kontakt zum betroffenen Anlieferer aufgenommen. Die Anlieferung von Handelsware ist nach wie vor nicht zugelassen. Die Anlieferung von Topfpflanzen in B-Qualität ist weiterhin nicht möglich. (Veiling Rhein-Maas)

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