Syngenta: Fonganil® Gold Notfallzulassung in Zierpflanzen

Fonganil Gold mit dem Etikett zur Anwendung in Zierpflanzen ist ab jetzt wieder verfügbar.

Pythium an Cyclamen. Bild: Syngenta.

Anzeige

Stark wechselnde Witterung und damit verbunden häufige Klima- und Feuchtigkeitswechsel im Bestand fördern die Infektion von Pythium und Phytophthora. Erkennbar ist dies an Pflanzen, die Welkesymptome aufweisen, obwohl Substrat und Ballen feucht sind.

Mit dem im Fonganil Gold enthaltenen Wirkstoff Metalaxyl-M erzielen Sie einen sehr guten Schutz der Pflanzen gegen Pythium. Durch die hohe Wasserlöslichlichkeit des Wirkstoffs kann dieser bei der Bodenapplikation aufgenommen und durch den Saftstrom der Pflanze nach oben transportiert werden. So werden durch das systemische Präparat auch oberirdische Pflanzenteile geschützt.

Der Wirkstoff Metalaxyl-M wird außerdem gegen Phytophthora, Albugo-Arten und Falschen Mehltau eingesetzt.

Fonganil Gold wurde nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit §29 PflSchG

  • in den Zierpflanzen (Beet- und Topfkultur im Gewächshaus)
  • gegen Pythium-Arten (Pythium spp.)
  • mit bis zu 0,013% Aufwand zum Gießen
  • vom 19.6. – 16.10.2024 (120 Tage) Notfall zugelassen!
  • Die zugelassene Menge an Fonganil Gold in der Notfallzulassung beträgt 500 L.

Anwendung

Die Brühemenge wird der Topfgröße angepasst: 13 ml Fonganil auf 100 L Wasser (0,013%) mit

  • 50 ml Flüssigkeit/Topf – bei Töpfen mit einem Durchmesser < 9 cm.
  • 100 ml Flüssigkeit/Topf – bei Töpfen mit einem Durchmesser von 10–14 cm.

Neuen Kommentar schreiben

Kommentare (0)

Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.