Falscher Mehltau: Notfallzulassung für Fonganil Gold

Fonganil Gold hat gegen Falschen Mehltau an Salatarten und frischen Kräutern im Gewächshaus eine Notfallzulassung erhalten.

Notfallzulassung für Fonganil Gold an Salat-Arten. Bild: GABOT.

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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Fonganil Gold (Wirkstoff: Metalaxyl-M) für den Einsatz gegen Falschen Mehltau an Salat-Arten und frischen Kräutern im Gewächshaus auf versiegelten Flächen erlassen.

Bedingt durch die auf Basis des Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 erlassene Notfallzulassung ist die Anwendung von Fonganil Gold zwischen dem 30. September 2022 und dem 27. Januar 2023 für die genannten Kulturen erlaubt.

Weitere Informationen zu dieser sowie zu allen weiteren aktuell geltenden Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel finden Sie auf der Internetseite des BVL.

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