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Stein- und Kernobst: Mehrere Notfallzulassungen
Über die bestehende Zulassung hinaus ist ab sofort die Anwendung des Insektizids Quassia MD (Wirkstoff: Trockenextrakt (MD) aus Quassia amara) zur Bekämpfung von Sägewespen an Kern- und Steinobst zulässig. Die Notfallzulassung ist auf den ökologischen Anbau beschränkt und gilt für den Zeitraum bis zum 29. Juli 2021.
Für den identischen Zeitraum gilt auch eine vom BVL erlassene Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel Spruzit Neu (Wirkstoffe: Pyrethrine und Rapsöl). Danach darf das Insektizid gegen Blattläuse und beißende Insekten in Süß- und Sauerkirschen für die Zeit bis zum 29. Juli 2021 zum Einsatz gebracht werden. Auch hier ist die Anwendung ausschließlich im ökologischen Anbau zulässig.
Zur Bekämpfung von Wanzen in Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen hat das BVL eine Notfallzulassung für das Insektizid Karate Zeon erteilt. Die Notfallzulassung für das Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff lambda-Cyhalotrin ist ebenfalls auf den Zeitraum bis zum 29. Juli 2021 befristet. (QS)
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