Pflanzenschutzmittel: Inlandsabsatz und Ausfuhr im Jahr 2025

Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Mengen der Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe zu melden, die im Inland abgegeben oder ausgeführt wurden.

Inlandsabsatz und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln - Bericht für das Jahr 2025. Bild: GABOT.

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Das BVL veröffentlicht die zusammengefassten Daten zusammen mit weiteren Statistiken über Pflanzenschutzmittel in jährlichen Berichten. Der Bericht für das Meldejahr 2025 ist soeben erschienen.

Zusätzlich zum Bericht wurde die Tabelle mit den Absatzmengen der Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln seit 1987 um die Mengen für 2025 ergänzt. Im BVL-Datenportal gis.bvl.bund.de sind die Wirkstoff-Absatzmengen seit 1987 ebenfalls abrufbar.

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