- Startseite
- Pflanzenschutzmittel: Brexit betrifft au...
Pflanzenschutzmittel: Brexit betrifft auch Zulassungen
Anträge auf gegenseitige Anerkennung von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aus dem Vereinigten Königreich (UK) sind seit dem 1. Februar 2020 nicht mehr möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Zulassung in UK bis zum 31. Januar 2020 erteilt worden ist oder erst danach.
Hintergrund
Die europäische Kommission hat in einer Mitteilung an die Interessenvertreter („Notice to Stakeholders“) am 25. Mai 2020 das Austrittsabkommen unter anderem dahingehend interpretiert, dass die Übernahme von Zulassungen für Pflanzenschutzmittel aus UK seit seinem Austritt aus der Europäischen Union ausgeschlossen ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Zulassung in UK vor dem Austritt erteilt worden ist. Das BVL schließt sich dieser Auffassung an und kann daher seit dem genannten Datum keine Anträge auf gegenseitige Anerkennung aus UK mehr annehmen. (BVL)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.