- Startseite
- Pflanzenschutz: Fliegen-Flecken an Äpfel...
Pflanzenschutz: Fliegen-Flecken an Äpfeln
Nach Angaben des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen handelt es sich dabei um die durch Schadpilze verursachte Rußfleckenkrankheit (Gloeodes pomigena) oder die Fliegenschmutzkrankheit (Schizothyrium pomi), die auch Regenfleckenkrankheit genannt wird. Die Beläge und Flecken beschränken sich auf die Schale, dringen aber nicht in das Fruchtfleisch ein. Diese Früchte sind genießbar, aber nicht lange lagerfähig. Die Schadpilze überwintern an den Trieben der Bäume. Ein sachgerechter Baumschnitt sorgt für einen möglichst lockeren Aufbau der Baumkrone und trägt mit dazu bei, dass Blätter und Früchte nach Regenfällen schneller wieder abtrocknen. Bleibt es während der Reifezeit der Äpfel weitgehend trocken, haben Schadpilze keine Chance.
Eine weitere Krankheit, die in regenreichen Jahren auftritt ist der Apfelschorf. Die Symptome werden ausgelöst durch den Pilz Venturia inaequalis. Die Krankheit ist die bedeutendste Pilzerkrankung bei Apfelbäumen und kann auch Zieräpfel befallen. Der Pilz befällt Früchte, Blätter und junge Triebe. Auf den Blättern sind zunächst kleine dunkle Flecken zu sehen, die später zusammenfließen. Stark erkrankte Blätter fallen vorzeitig ab. Auf den Früchten bilden sich ebenfalls kleine runde dunkle Flecken, die sich stark ausbreiten können. Typisch sind die bei den Früchten auftretenden schorfigen rissigen Wundstellen. Der Schorfpilz überwintert auf den abgefallenen Blättern und auch an jungen Zweigen. Regelmäßige Niederschläge, wie in diesem Frühjahr, und ein dichter Baumkronenaufbau in Hausgärten sorgten für langanhaltende Blattnässe, so dass regelmäßig neue Infektionen erfolgten. Das über den Winter lagernde infizierte Falllaub stellt eine Infektionsquelle im nächsten Frühjahr dar. Das sorgfältige Entfernen des Falllaubes unterbricht diesen Entwicklungszyklus und vermindert das Infektionspotenzial im nächsten Jahr. Kompostiert werden sollte das Falllaub nur, wenn eine vollständige Zersetzung sicher ist. (LWK NRW)
Kommentare (0)
Bisher sind keine Kommentare zu diesem Artikel erstellt worden.