Pestizidstreit: "Gerichtsurteile sind Klatsche für das Land"

Die Informationsfreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Dass diese Freiheit auch den Umgang mit Informationen zum Pestizideinsatz in der Landwirtschaft betrifft, bestätigen drei aktuelle Gerichtsurteile der Verwaltungsgerichte Karlsruhe, Stuttgart und Freiburg.

(v.l.n.r.): Dr. Stefan Brink (Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit), Prof. Dr. Frieder Haakh (Geschäftsführer des Zweckverbands Landeswasserversorgung), Johannes Enssle (NABU-Landesvorsitzender). Bild: Landeswasserversorgung Stuttgart.

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Der NABU Baden-Württemberg und der Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) hatten in insgesamt sechs unterschiedlichen Verfahren geklagt. Zu drei Verfahren liegen nun erstinstanzliche Urteile vor. Sie alle verpflichten die Landesregierung zur Herausgabe der gewünschten Daten: Welche Pestizide wurden wann und wo, in welchen Mengen und auf welcher Kulturpflanze ausgebracht – und zwar in sämtlichen Naturschutzgebieten des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg, im Wasserschutzgebiet Egautal und im Naturschutzgebiet Kalkofen (Enzkreis) in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Urteile haben Signalwirkung für drei weitere Verfahren, die noch in den Regierungsbezirken Stuttgart, Tübingen und Karlsruhe anhängig sind. Sie besitzen Bedeutung für andere Bundesländer und sogar für die gesamte EU, da der Entscheidung der Gerichte Richtlinien und Verordnungen der EU zugrunde liegen.

Gerichte stärken Recht auf Transparenz beim Pestizideinsatz

Konkret hatten NABU und Landeswasserversorgung die Landwirtschaftsverwaltung des Landes aufgefordert, die nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes (§ 11 PflSchG) ohnehin erfassten Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe über ausgebrachte Pflanzenschutzmittel anonymisiert weiterzugeben. Bislang wiesen die Behörden jegliches Informationsrecht zurück. Die Gerichte gaben den beiden Verbänden nun in allen Punkten ihrer jeweiligen Klagen recht. Das Informationsrecht sei ein Jedermannsrecht, die Landesverwaltung stütze sich auf einen europarechtswidrigen Paragraphen im Bundespflanzenschutzgesetz und handle damit selbst europarechtswidrig, so der Tenor der drei Gerichte.

Der NABU-Landesvorsitzende, Johannes Enssle, erklärt dazu: „Die drei Urteile sind eine Klatsche für die Juristen der Landwirtschaftsverwaltung des Landes. Die Gerichte geben uns unisono in allen Punkten recht. Sie bestätigen das Recht jeder Bürgerin und jedes Bürgers auf Information. Die Urteile stellen damit klar, dass die Landwirtschaftsverwaltung mit ihrer Verweigerungstaktik gegen EU-Recht verstößt. Mit der Geheimniskrämerei beim Thema Pestizide muss endlich Schluss sein. Die grün-schwarze Landesregierung darf EU-weit verbriefte Bürgerrechte, wie das Transparenzprinzip und den Zugang zu Umwelt-informationen, nicht mit Füßen treten.“

Prof. Dr. Frieder Haakh, Geschäftsführer des Zweckverbands Landeswasserversorgung, sagt über den gewonnenen Rechtsstreit mit der Landesregierung: „Nicht nur der Naturschutz, auch wir Wasserversorger sehen den Einsatz von Pestiziden in Natur- und Wasserschutzgebieten schon lange kritisch. Wir fordern das Land seit Jahren zu umfassender Transparenz im Umgang mit Stoffen auf, die das Trinkwasser gefährden können – bislang erfolglos. Nach diesen klaren Urteilen erwarten wir nun einen Kurswechsel und die Offenlegung der Daten. Ohne diese Informationen suchen wir quasi nach der Nadel im Heuhaufen. Liegen die Daten vor, können Wasseruntersuchungen deutlich wirtschaftlicher und effizienter gestaltet werden. Unser aller Trinkwasser kann so besser geschützt werden.“

Unterstützung im Rechtsstreit kommt vom Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI), Dr. Stefan Brink: „Die Urteile sind ein klarer Auftrag an die Landesregierung, für mehr Transparenz im Umgang mit Pestiziden zu sorgen. Das Transparenzprinzip zählt zu den fundamentalen Verfassungsprinzipien der Europäischen Union. Deutschland hat die Aarhus-Konvention unterzeichnet und steht hier in der Pflicht. Baden-Württemberg agiert bislang zu zögerlich in Sachen Informationsfreiheit. Hier gibt es nichts zu deuteln: Die Daten zur Pestizidausbringung müssen auf den Tisch, alles andere widerspräche der europarechtlichen Transparenzpflicht.“

Auf die Entscheidung des Landes, gegen die Gerichtsurteile Berufung einzulegen, reagieren NABU-Landeschef Enssle und LW-Geschäftsführer Haakh mit Stirnrunzeln. Man frage sich schon, wie viele Gerichtsurteile es brauche, damit das Landwirtschaftsministerium das Bürgerecht auf Informationsfreiheit in dieser Angelegenheit endlich respektiere. Dabei seien die jetzigen Urteile doch eigentlich eine gute Möglichkeit, um auf dem Weg der jüngst beschlossenen Pestizid-reduktion voranzukommen und die Erfolge messbar zu machen. „Wir brauchen Transparenz und eine solide Faktengrundlage, um überprüfen zu können, ob die im Landtag beschlossenen Ziele zur Pestizidreduktion auch wirklich erreicht werden“, macht Enssle deutlich.

NABU und Landeswasserversorgung: „Zur Not ziehen wir durch alle Instanzen"

Enssle bedauert, dass NABU und Landeswasserversorgung erst klagen müssen, um diese grundsätzlichen Bürgerechte in Baden-Württemberg durchzusetzen. „Das Insekten- und Vogelsterben ist durch zahlreiche Studien vielfach belegt und es ist klar, dass Pestizide hierbei einen Einfluss haben.“ Selbst den Wissenschaftlern der vielzitierten Krefelder Studie zum Insektenrückgang sei der Zugang zu Pestizid-Anwendungsdaten bislang verwehrt geblieben. „Das sind doch unhaltbare Zustände“, findet Enssle. Dem NABU gehe es dabei nicht darum, einzelne Landwirte oder die Landwirtschaft im Allgemeinen an den Pranger zu stellen: „Wir haben die Daten anonymisiert angefordert, denn es geht uns nicht um Personen, sondern darum, den Einfluss der landwirtschaftlichen Pestizide auf unsere Umwelt besser zu verstehen.“ An die Landwirtschaft gerichtet, sagt Enssle deshalb: „Wer einen sachlichen Umgang mit dem Thema Pflanzenschutz verlangt, muss bereit sein, dafür Transparenz herzustellen.“

Bereits 2018 forderte der NABU mit seinem ersten Pestizidbericht für Baden-Württemberg Einsicht in die Pestiziddaten der landwirtschaftlichen Betriebe. Der Wunsch wurde von Landwirtschaftsminister Peter Hauk zunächst vom Tisch gewischt mit dem Argument, es gehe die Bevölkerung nichts an, wie viele Pestizide eingesetzt würden. Wenige Tage später korrigierte er diese Aussage und sagte laut dpa-Bericht: „Selbstverständlich müssen wir die Verbraucher durch Transparenz und Aufklärung mitnehmen, um das Vertrauen in unsere Landwirtschaft und für die Arbeit unserer Bauern zu stärken.“ Aber: „Dies muss entlang exakter Fakten und objektiv nachvollziehbar erfolgen.“ NABU und LW vermissen allerdings bis heute diese Transparenz: „Wir setzen weiterhin auf das Wort des Ministers und sind zu Gesprächen über die konkrete Umsetzung bereit. Im Kern der Sache bleiben wir hartnäckig. Zur Not ziehen wir durch alle Instanzen“, kündigen Enssle und Haakh an.

Hintergrund:

Arhus-Konvention: Um die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken, haben die Staaten der europäischen Region im Juni 1998 die Aarhus-Konvention beschlossen. Zu den darin beschlossenen Rechten der Bürgerinnen und Bürger im Umweltschutz gehören das Recht auf Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung und das Klagerecht.

Das Umweltverwaltungsgesetz (UVwG), § 24, vom 25.11.2014, ist die Umsetzung der Aarhus-Konvention in Landesrecht. Es regelt den Zugang zu Umweltinformationen. Darin heißt es: „Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne von § 23 Absatz 1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen.“

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