Österreich: Saisonarbeiter-Regelung schafft Planungssicherheit

Ein österreichischer Ministerratsbeschluss erleichtert die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten.

Im Gemüsebau werden zahlreiche Saisonkräfte benötigt. Bild: GABOT.

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Auf Initiative von Ministerin Elisabeth Köstinger und Minister Martin Kocher hat der Ministerrat in Österreich die neue Saisonarbeiter-Regelung beschlossen. „Land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben mit massivem Mitarbeitermangel zu kämpfen, der durch die Coronakrise zusätzlich verstärkt wurde. Besonders zu den Saisonspitzen kann der Arbeitskräftebedarf nicht ausreichend abgedeckt werden. Mit der neuen Saisonarbeiter-Regelung wirken wir dieser Entwicklung entgegen“, betont Köstinger. Die entsprechende Novelle des Ausländerbeschäftigungsgesetzes soll zeitnah im Nationalrat beschlossen werden und Anfang 2022 in Kraft treten.

Landwirtschaftsbetriebe beschäftigen seit Jahren dieselben verlässlichen Saisonarbeiter, die meistens auch zur Stammmannschaft zählen. Daher haben wir die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten erleichtert. Sie sind eine wichtige Unterstützung bei saisonalen Schwankungen. Damit setzen wir den ersten Schritt zu einer Modernisierung des landwirtschaftlichen Arbeitsmarktes“, so Köstinger. Im Bereich der Land- und Forstwirtschaft wird mit rund 2.200 Stammsaisonarbeiter gerechnet.

Saisonarbeitskräfte können künftig Beschäftigungsbewilligungen außerhalb von Kontingenten und ohne Arbeitsmarktprüfung für diese Saison erhalten, wenn diese unter den folgenden Kriterien in Österreich beschäftigt waren:

- in den vergangenen fünf Kalenderjahren (2017-2021)
- in zumindest drei Kalenderjahren
- im selben Wirtschaftszweig Tourismus/Land-/Forstwirtschaft jeweils mindestens drei Monate
- im Rahmen von Kontingenten

Stammsaisonarbeiter müssen sich bis Dezember 2022 registrieren und stehen anschließend jedes Jahr als Saisonarbeiter in der Branche zur Verfügung (BMLRT)

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