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BMEL: Neues Verfahren zur Einreise von Saisonkräften
Viele Unternehmen haben daraufhin in Eigeninitiative Möglichkeiten geschaffen, Saisonarbeitskräfte per Flugzeug nach Deutschland einreisen zu lassen. Laut Informationen von Vertretern von Landesbauernverbänden hat es allerdings auch hier Schwierigkeiten bei der Einreise nach Deutschland gegeben.
Aus diesem Grund hat das BMEL mit dem Bundesministerium des Inneren folgendes Verfahren abgesprochen:
Landwirtschaftliche Unternehmen, die Saisonarbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten beschäftigen möchten, sollen vorab für die Abfertigung an den Flughäfen wichtige Informationen an die Bundespolizei der betroffenen Flughäfen übermitteln. Diese unterstützen die Bundespolizei in ihrer Arbeit und können die Einreise der Saisonarbeitskräfte, soweit alle anderen Einreiseformalitäten erfüllt sind, unter den gegebenen Umständen beschleunigen.
Folgende Informationen werden erwartet:
· Herkunftsland der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
· Namen und Geburtsdaten der ankommenden Saisonarbeitskräfte,
· Ankunftsort,
· Ankunftszeit,
· Flugnummer,
· Kontaktdaten des landwirtschaftlichen Betriebes auf dem die Saisonarbeitskräfte arbeiten werden.
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