Leopoldina: Fokuspapier zu Pflanzenschutzwirkstoffen

Für sichere Erträge in der Landwirtschaft leisten Pflanzenschutzmittel einen wichtigen Beitrag. Ihre Wirkstoffe können jedoch die Umwelt belasten und die Gesundheit des Menschen beeinträchtigen. Daher muss jeder Wirkstoff ein strenges Zulassungsverfahren auf EU-Ebene durchlaufen. Die EU will dies nun vereinfachen und die derzeit noch für zehn Jahre geltende Zulassungsbegrenzung entfristen.

Viele Wirkstoffe werden nach zehn Jahren vom Markt genommen – einerseits, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse und strengere Bewertungsmaßstäbe einer Neuzulassung widersprachen. Andererseits wollten viele Unternehmen ihre Wirkstoffe aus ökonomischen Erwägungen gar nicht neu zulassen. Bild: GABOT.

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Ein heute veröffentlichter Policy Brief in der Reihe „Leopoldina Fokus“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina schätzt die geplanten Lockerungen kritisch ein. Das aktuelle Schutzniveau für Mensch und Umwelt könne dann nicht mehr gewahrt werden, so die beteiligten Autorinnen und Autoren.

Der Weg ist lang, bis ein Pflanzenschutzmittel auf den Markt kommen darf. Die Produkte selbst werden auf nationaler Ebene zugelassen. Die einzelnen Wirkstoffe, die ein Pflanzenschutzmittel nutzt, müssen jedoch durch die EU genehmigt werden. Soll ein Produkt auf den Markt kommen, greift der Hersteller deshalb auf die zuletzt erteilte Genehmigung der EU für den jeweiligen Wirkstoff zurück. Nach zehn Jahren muss der Wirkstoff erneut geprüft und genehmigt werden. In Zukunft möchte die EU auf diesen Schritt verzichten: Die Neubewertung verzögert sich wegen ihres hohen Verwaltungsaufwands und verhindert dadurch die Genehmigung ganz neuer Wirkstoffe, so die Begründung.

Für die Autorinnen und Autoren des Leopoldina-Fokuspapiers ist die befristete Zulassung aber entscheidend, um ein lernfähiges Regulierungssystem zu erhalten. Das zeigt die bisherige Erfahrung mit der 10-Jahres-Überprüfung: Viele Wirkstoffe werden nach zehn Jahren vom Markt genommen – einerseits, weil neue wissenschaftliche Erkenntnisse und strengere Bewertungsmaßstäbe einer Neuzulassung widersprachen. Andererseits wollten viele Unternehmen ihre Wirkstoffe aus ökonomischen Erwägungen gar nicht neu zulassen. Die Fachleute befürchten, durch eine entfristete Zulassung würden bedenkliche oder veraltete Wirkstoffe länger auf dem Markt bleiben als nötig. Auch bezweifeln sie, dass die Lockerung zu mehr Innovationen führt. Gerade die 10-Jahres-Überprüfung zwinge die Hersteller bisher dazu, sich kontinuierlich mit der Risikoermittlung und -bewertung ihrer zugelassenen Wirkstoffe zu befassen.

Im Fokuspapier empfehlen die Autorinnen und Autoren deshalb der Bundesregierung, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass die Neubewertungsregelung prinzipiell erhalten bleibt. Statt einer starren 10-Jahres-Überprüfung könnten die Fristen jedoch vom jeweiligen Gefährdungspotenzial des Wirkstoffes abhängen. Unbedenkliche Stoffe könnten so auch länger ihre Gültigkeit behalten. Zudem sprechen sie sich für eine Nachmarktkontrolle aus: Bisher beruhen die Entscheidungen zur Zulassung nur auf Labordaten und Modellierungen. Wenn nach der Zulassung der Wirkstoffe in Zukunft ein systematisches Umweltmonitoring erfolgen würde, könnten die Pflanzenschutzmittel in der Anwendung überprüft und mit Gesundheits- und Umweltdaten abgeglichen werden. So ließen sich auch unvorhergesehene Wechselwirkungen mit anderen Wirkstoffen in der Landwirtschaft erkennen.

Das Fokuspapier gibt auch Empfehlungen zum Umgang mit den Abverkaufs- und Aufbrauchfristen: Wenn Wirkstoffe ihre Zulassung nach zehn Jahren verlieren, dürfen sie in bereits erworbenen Produkten noch für 18 Monate genutzt werden. Diese Frist will die EU auf drei Jahre verdoppeln. Für die Expertinnen und Experten des Fokuspapiers ist diese Überlegung mit Blick auf Gesundheits- und Umweltrisiken problematisch, verlängert sie doch die Verwendung bereits als bedenklich eingestufter Stoffe.

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